Zum 1. Oktober 2018 hatte die Bundesnetzagentur 670 Megawatt zu einem Höchstwert von 6,30 Cent pro Kilowattstunde ausgeschrieben. Zugelassen für diese Ausschreibung waren genehmigte Projekte in einem Umfang von lediglich 921 Megawatt. Die Gründe dafür, dass sich trotz günstiger Bedingungen lediglich 363 MW an der Ausschreibungsrunde beteiligten, sind vielfältig.
Festzustellen sind die drastische Verlängerung der Genehmigungsdauer aufgrund steigender genehmigungsrechtlicher Anforderungen, ein Mangel an rechtssicheren Regionalplänen und eine Zunahme von Klagen gegen erteilte Genehmigungen. Angesichts enger Umsetzungsfristen nach einem Zuschlag, blockieren juristische Auseinandersetzungen regelmäßig die Teilnahme an Ausschreibungen. Der BWE geht davon aus, dass davon aktuell ca. 400 Megawatt betroffen sind.
„Die Ergebnisse der Ausschreibungen lassen die Sorgenfalten innerhalb der Branche wachsen. Die Hypothek der durch die Fehlsteuerung im Ausschreibungssystem bedingten Zuschläge an Projekte ohne Genehmigungen im Jahr 2017 ist bereits eine große Last. Sie wird zu einem massiven Einbruch des Zubaus in 2019 führen. Nun kommt hinzu, dass das bezugschlagte Volumen aufgrund der erschwerten Genehmigungssituation deutlich unter dem ohnehin zu niedrigen Ausbauziel bleibt. Damit setzt sich der politisch ausgelöste Einbruch der Windenergie ungebremst fort“, kommentiert Hermann Albers die Ausschreibungsergebnisse.
Der Bundesverband WindEnergie schlägt vor, folgende Maßnahmen schnell gesetzlich umzusetzen:
- Es gilt, gesetzlich ein klares Zeit- und Mengengerüst festzulegen, mit welchem sich das Ziel 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 erreichen lässt. Der dafür erforderliche Ausbaupfad für Wind an Land von jährlich 4.500 bis 5.000 Megawatt wird die erforderliche Planungssicherheit herzustellen. Auch Ländern und Kommunen brauchen diese klare gesetzliche Zubauperspektive, um die Flächenbereitstellung daran ausrichten zu können. Das 2-Prozent-Flächenziel für die Windenergie an Land sollte unterstützend in die Grundsätze der Raumordnung im Raumordnungsgesetz des Bundes aufgenommen werden.
- Es gilt, Genehmigungshemmnisse zügig zu beseitigen. Dass zwischen Antragstellung und Genehmigung inzwischen regelmäßig mehr als 500 Tage liegen, ist ein nicht zu akzeptierender Zustand. Der Bund sollte deshalb prüfen, ob sich das Planungsbeschleunigungsgesetz auf den Neubau von Energieerzeugungseinheiten erweitert lässt. Dies könnte insbesondere für die Beschränkung auf eine Gerichtsinstanz und die Einziehung von Fristen zur Begründung einer Klage gelten.
- Es gilt, die Notwendigkeit der Energiewende vor Ort gemeinsam zu erklären. Politik und Branche sind hier gleichermaßen gefordert. Der Bundesverband WindEnergie geht mit einem konkreten Vorschlag zur stärkeren Teilhabe der Standortgemeinde an der Wertschöpfung und einer bundesweiten Kampagne „Die Windkraft – Energie von hier“ bereits in Vorleistung. Die Abgeordneten sind ebenfalls aufgerufen, für die im Koalitionsvertrag vereinbarten politischen Ziele bei den Menschen zu werben.
„Die Branche kann und wird die Ziele der Bundesregierung bis 2030 erfüllen. Die fehlende politische Planungssicherheit erzeugt nun aber einen Fadenriss, gefährdet so die Beschäftigung in den Unternehmen quer durch die gesamte Wertschöpfungskette und setzt die starke Industrie in ihrem Heimatmarkt massiv unter Druck. Schnelle politische Klarstellungen können dieses Dilemma lösen und die Erreichung der Klimaschutz- und Energiewendeziele noch absichern. Wir benötigen jetzt die politische Weichenstellungen“, appelliert Hermann Albers mit Blick auf die laufenden Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD zur Umsetzung des Koalitionsvertrages.
Ergebnisse der Ausschreibungsrunde auf den Seiten der Bundesnetzagentur
Quelle: BWE e.V., 19.10.2018
www.wind-energie.de
vgl. Analyse der Ausschreibungsergebnisse Windenergie an Land für NRW
s. Analyse der Ausschreibungsergebnisse Windenergie an Land für NRW – Gebotstermin 1. Februar 2018
s. ANALYSE 6. AUSSCHREIBUNG ONSHORE-WIND
vgl. Fördersätze für Windenergie an Land sinken ab Oktober 2018 erneut
s. https://www.facebook.com/ecofinconcept/