Sie möchten Pachteinnahmen aus der Verpachtung Ihres Grundstücks für Windkraftanlagen erzielen?
Für weitere Projektentwicklungen von Windparks und einzelnen Windenergieanlagen sucht EcofinConcept:
– genehmigungsfähige Standorte in einem Windvorranggebiet, Windeignungsgebiet, Windkonzentrationszone, Flächennutzungsplan, Regionalplan
– genehmigte Standorte mit einer Genehmigung nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
– Nutzungsverträge für Windenergiestandorte (Verpachtung von Grundstücken)
– Projektentwicklungen und Projektrechte in sämtlichen Stadien
– Standorte in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Die landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen bleibt weiterhin möglich!
Im Downloadbereich unserer website finden Sie eine Checkliste Windenergie (Windkraftanlage, Windpark).
Bitte füllen Sie unsere Checkliste so weit wie möglich aus. Anhand Ihrer Angaben können wir vorab prüfen, ob Ihre Fläche für die Anpachtung mit unserem Ziel der Planung und Realisierung eines Windenergieprojektes geeignet ist.
Bei Interesse bitten wir um kurzfristige Kontaktaufnahme unter wind@ecofinconcept.de
EcofinConcept GmbH
Rheinstraße 7
D-41836 Hückelhoven
Telefon: 02433 970 470
02433 970 471
Telefax: 02433 970 107