Der Denkmalschutz verhindert immer häufiger Windenergieprojekte in Deutschland. Laut einer Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land werden mehr als 10 Prozent aller beantragten Windenergieanlagen aus Gründen des Denkmalschutzes abgelehnt bzw. die Anträge zurückgezogen. Ohne eine gemeinsame Intervention des Bundes und der Länder gehen wichtige Potenziale verloren.
„Dass zehn Prozent aller in Genehmigungsverfahren befindlichen Windenergieprojekte am Denkmalschutz scheitern, ist nicht hinnehmbar“, kommentiert Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie BWE e.V. „Momentan befinden sich Projekte mit einer Leistung von rund 10.000 Megawatt im Genehmigungsverfahren. Rund 1.000 Megawatt drohen allein aus Gründen des Denkmalschutzes nicht zustande zu kommen.“
Neben der hohen Fallzahl der Ablehnungen ist auch deren Zeitpunkt problematisch: Häufig beteiligen sich die zuständigen Behörden nicht, wie eigentlich vorgesehen, schon auf der raumordnerischen bzw. bauleitplanerischen Ebene. Eine Prüfung des Denkmalschutzes vorab kann somit nicht stattfinden. Zu oft werden die Einsprüche der Behörden erst im bereits laufenden Zulassungsverfahren im Rahmen der Prüfung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erhoben. Die Investitionsplanung für Projektierer wird somit zum Risiko.
Oftmals erscheinen die Gründe für Ablehnungen absurd: Ein verfallenes Gutshaus genießt Denkmalschutz, weil für dessen Bewertung der Idealzustand des Denkmals zugrunde zu legen sei, nicht sein tatsächliches Erscheinungsbild. Denkmäler, die pro Jahr nur einen Tag lang begehbar sind, führen zur Verkleinerung eines Windvorranggebiets. Windenergieanlagen in der Sichtachse eines Denkmals werden als störend bewertet und daher abgelehnt, ein Fernsehturm, qualmende Industrieschornsteine oder Werbebeschilderung jedoch nicht.
„Bei der Einschätzung des Denkmalschutzes wird von den zuständigen Behörden häufig mit zweierlei Maß gemessen. Weshalb eine Windenergieanlage das Erscheinungsbild eines Denkmals mehr stören soll als ein Braunkohlekraftwerk samt Schornstein ist unbegreiflich und niemandem zu vermitteln. Es gilt dringend zu verhindern, dass der Denkmalschutz von Gegnern der Windenergie als neue Waffe gegen den Ausbau missbraucht wird“, so BWE-Präsident Albers.
Um die Blockade aufzulösen, schlägt der BWE eine Novellierung verschiedener Gesetze vor und erläutert zugleich, warum die Vorstöße in Niedersachsen und Bayern zwar gut, aber noch nicht ausreichend sind:
- Die Landesdenkmalschutzgesetze sollten dahingehend geändert werden, dass Windenergieanlagen von der Genehmigungsbedürftigkeit im Rahmen des Umgebungsschutzes auszunehmen sind. Da die Anlagen in der Regel für eine Betriebsdauer von 20 bis 30 Jahren ausgelegt sind und danach vollständig zurückgebaut werden können, stellen sie keinen permanenten Eingriff in das Landschaftsbild dar.
- Im Raumordnungsgesetz sollte festgeschrieben werden, dass Belange des Denkmalschutzes bereits auf der Planungsebene abschließend ermittelt und bewertet werden müssen. Somit kann gewährleistet werden, dass innerhalb von planerisch ausgewiesenen Flächen die Windenergie stets Vorrang genießt. Gleiches gilt für das Baugesetzbuch (BauGB).
- Der BWE schlägt eine weitere Änderung im BauGB vor: In § 35 sollte festgehalten werden, dass Belange des Denkmalschutzes neuen Bauvorhaben dann generell nicht entgegenstehen, wenn das Vorhaben der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien dient. Dies entspricht dem Leitgedanken des neuen § 2 EEG 201 n.F. wonach EE-Anlagen ein überragendes öffentliches Interesse zukommt.
Übergangsweise bedarf es zusätzlich zu den oben aufgeführten Anpassungen klarer Vorgaben für die Genehmigungs- und Denkmalschutzbehörden, die festlegen, dass der Vorrang der Erneuerbaren Energien unverzüglich in der Schutzgüterabwägung zu berücksichtigen ist. Somit könnten bis zur erfolgten Änderung der oben genannten Gesetze bereits Windenergieprojekte in die konkrete Umsetzung gehen.
Hermann Albers: „Es bedarf jetzt auch im Bereich des Denkmalschutzes einer konzertierten Aktion von Bund und Ländern über verschiedene gesetzgeberische Ebenen hinweg. Es gilt, die bestehenden Blockaden aufzulösen, um so den Weg freizumachen für mehr Flächen und mehr Genehmigungen.“
Das Positionspapier des BWE im Volltext finden Sie hier.
Die Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land zu Genehmigungshemmnissen finden Sie hier.
Quelle: BWE e.V., 22.9.2022
www.wind-energie.de
vgl. BEE: ENSIG REFORM KOMMT ZUR RICHTIGEN ZEIT / BUNDESTAG MUSS NOCH NACHBESSERN
s. Solarbooster-Fehlzündung vermeiden
s. BEE: EU-ENERGIEMINISTERTREFFEN MUSS ENERGIEPREISDÄMPFUNG UND ERNEUERBAREN-AUSBAU ZUSAMMENBRINGEN
s. BEE: BEFREIUNGSPAKET FÜR DIE ERNEUERBAREN ENERGIEN STATT FOSSILER ENERGIEKRISE
vgl. IWR erwartet 10.000 MW neue Wind- und Solarleistung in Deutschland
s. BWE-Präsident Albers: Aus Vorsätzen echte Taten machen – Beschleunigungsgesetz jetzt!
s. Windenergie und Flugsicherung – Zusagen einhalten, Ausbau sichern
vgl. Zubau Windenergie onshore: Erstes Halbjahr 2022 unter den Erwartungen
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