Windenergie: OVG weist Landesregierung in die Schranken

LEE NRW

Der Landesverband Erneuerbare Energien begrüßt ausdrücklich, dass das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Eilverfahren die von der schwarz-grünen Landesregierung geschaffene Aussetzungsregelung für die Genehmigung von Windenergieanlagen als „(offensichtlich) rechtswidrig“ beurteilt und eine erste Aussetzung aufgehoben hat. Die Landesregierung muss jetzt Konsequenzen ziehen.

„Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Der notwendige Windenergieausbau als eine der wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen kann weitergehen. Die Entscheidung ist auch keine Überraschung, da alle Experten in den Konsultationen die sogenannte Aussetzungsregelung als rechtswidrig bewertet hatten“, kommentiert LEE NRW-Vorsitzender Hans-Josef Vogel die Entscheidung. „Ohne Not hat die Landesregierung in den letzten Monaten das Vertrauen in ihre ambitionierte Windenergiepolitik verspielt, wichtige Zeit verloren sowie neue Bürokratie geschaffen und zusätzliche Kosten verursacht.“ Für den LEE NRW hat der OVG-Beschluss „bundesweite Bedeutung“, da klargestellt wird, dass Länderregelungen nicht das Bundesrecht, in diesem Fall das Bundesimmissionsschutzgesetz, aushebeln können.

Der LEE NRW fordert deshalb, dass die schwarz-grüne Landesregierung den entsprechenden Passus im Landesplanungsgesetz schnellstens korrigiert. Außerdem müssten alle bei den Genehmigungsbehörden anstehenden Aussetzungsbescheide unverzüglich gestoppt und erteilte Aussetzungsverfügungen widerrufen werden. „Der finanzielle Schaden und die Verunsicherung, die durch die bisherige Aussetzungspraxis bereits entstanden ist, darf nicht noch größer werden“, so Vogel. Nach bislang vorliegenden Informationen sind deutlich über 80 Windenergieanlagen von der Rückstellungsregelung betroffen, beim OVG sind allein noch weitere 17 Eilverfahren zu rund 50 Windenergieanlagen anhängig.

Zum Hintergrund: Derzeit werden die Regionalpläne überarbeitet, um landesweit neue Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen – ein Prozess, der sich wohl bis Ende 2025 hinzieht. Bis dahin gelten die alten Vorgaben weiter, vor allem aus dem Baugesetzbuch und dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Im seit Sommer gültigen Landesplanungsgesetz hatte die Landesregierung eine Regelung geschaffen, wonach Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen für ein Jahr ausgesetzt werden dürfen – und zwar für den Fall, dass die Anlagenstandorte nicht in dem Regionalplanentwurf vorgesehen sein sollten. Die Landesregierung selbst hatte mehrmals betont, dass von dieser sogenannten Rückstellungspraxis nur wenige Einzelfälle betroffen sein würden – was sich als Fehleinschätzung erwiesen hat. Einen vergleichbaren Mechanismus hatte die Landesregierung bereits in den Landesentwicklungsplan aufnehmen wollen und war damit bereits Anfang des Jahres vor dem OVG gescheitert.

LEE NRW-Vorsitzender Hans-Josef Vogel: „Der verfassungswidrige Passus im Landesplanungsgesetz muss schnellstens korrigiert werden, da die Landesregierung ansonsten ihr Ziel von mindestens 1.000 zusätzlichen neuen Windenergieanlagen in dieser Legislaturperiode nicht schafft.“

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 27.9.2024
www.lee-nrw.de

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