Windenergie an Land: Ergebnis der zweiten EEG-Ausschreibung verschärft Risiken der Hersteller und Zulieferer

Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse der zweiten EEG-Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land veröffentlicht.

  • 95 Prozent des Zuschlagsvolumens für Bürgerenergieprojekte – davon nur eines mit Genehmigung – Verschärftes Realisierungsrisiko für Hersteller
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz-Genehmigung (BImSchG-Genehmigung) als einheitliche Präqualifikation muss schnellstmöglich festgeschrieben werden
  • Kein gleichberechtigter Wettbewerb für genehmigte Projekte
  • Überzeichnung und gesunkener Zuschlagswert unterstreichen Wettbewerb und Innovationsdruck

Die 1.000 MW-Ausschreibung war mit Geboten von 2.927 MW deutlich überzeichnet, der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 4,28 ct/kWh. Zudem wurden 95 Prozent des Zuschlagvolumens an Bürgerenergieprojekte vergeben.

Die große Zahl der Zuschläge für nicht genehmigte Projekte – nur ein Bürgerenergieprojekt verfügt über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung – führt zu einem verschärften Risiko bei Realisierungswahrscheinlichkeit und -dauer und damit zu ganz erheblichen Problemen für die Auslastung bei Anlagenherstellern und Zulieferern. Um die Risiken für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren, muss der Gesetzgeber die Bundes-Immissionsschutzgesetz-Genehmigung (BImSchG-Genehmigung) als einheitliche Präqualifikation festschreiben. Dies ist inzwischen für die ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 vorgesehen. „Diese Regelung kommt allerdings zu spät und muss langfristig festgeschrieben werden“, sagte Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems. „Es würde die voraussichtlichen Probleme verringern, wenn die Regelung bereits für die dritte Ausschreibungsrunde 2017 greifen könnte.“ Zur Sicherstellung des kontinuierlichen Ausbaus der Windenergie an Land und zur Erreichung der Klimaschutzziele muss zudem gewährleistet sein, dass nicht realisierte Volumen erneut zur Ausschreibung kommen.

Die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie durch Bürgerenergieprojekte ist wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Dennoch zeigt das Ergebnis, dass zwischen Projekten mit und ohne Genehmigung kein ausgeglichener Wettbewerb besteht. Hier bestehen völlig unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen. Für die Hersteller aber auch für eine zügige Umsetzung der Energiewende ist eine hohe Realisierungsquote sowie eine zeitnahe Umsetzung der Projekte entscheidend.

Der VDMA Fachverband Power Systems bewertet das Ausschreibungsverfahren nach wie vor positiv – sowohl die Überzeichnung als auch der gesunkene Zuschlagswert unterstreichen den harten Wettbewerb und Innovationsdruck in der Branche.

Quelle: VDMA e. V., 15.08.2017
www.vdma.org

s. NRW geht leer aus

vgl. Gesetzlich definierte Bürgerenergie dominiert wieder fast vollständig 2. Ausschreibungsrunde Wind an Land

vgl. Zweite Ausschreibung für Windenergie an Land gestartet – Meldefrist 1. August 2017

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Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich