Mit einer Erhöhung der Ausschreibungsmenge um insgesamt 1.400 Megawatt (MW) im Jahr 2018 will die nordrhein-westfälische Landesregierung einem Ausbaueinbruch bei der Windenergie vorbeugen. Dies geht aus einer gestern veröffentlichten Bundesratsinitiative hervor. Der LEE NRW sieht darin einen zwingend notwendigen Schritt, um einen Strukturbruch in der Branche zu verhindern und den Ausbau der Windenergie zu sichern.
Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW, äußerte sich entsprechend positiv: „Die Landesregierung hat erkannt, dass eine massive Ausbaulücke und ein herber Einschnitt in der gesamten Wertschöpfungskette rund um die Windenergie drohen. Daher begrüßen wir die Initiative aus NRW ausdrücklich. Die Maßnahmen sind geeignet, die Realisierungswahrscheinlichkeit neuer Projekte zu erhöhen und die drohende Lücke zunächst abzumildern.“ Bereits Mitte 2017 hatte der LEE NRW in einer Landespressekonferenz auf den drohenden Strukturbruch hingewiesen und ein schnelles Gegensteuern eingefordert, um Arbeitsplätze in der Windbranche und Zulieferindustrie zu sichern.
Hintergrund der Initiative sind Fehler im neu eingeführten Ausschreibungssystem für die Windenergie. Entgegen der Intention des Gesetzgebers, Bürgerenergieprojekte zu stärken, wurden die neue Regeln durch große Projektierer ausgenutzt, deren Anlagen die formellen Anforderungen an Bürgerprojekte erfüllen. Im vergangenen Jahr 2017 sind fast alle Zuschläge (2.700 MW von 2.800 MW) an solche Bürgerenergieanlagen gegangen. Diesen Projekten werden einige Privilegien zugestanden, wie eine verlängerte Realisierungszeit und die Möglichkeit der Gebotsabgabe ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung. In der Konsequenz droht bereits ab Mitte 2018, spätestens ab 2019, ein massiver Ausbaueinbruch, da vor 2017 genehmigte Projekte zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb gegangen sein werden und davon auszugehen ist, dass die bezuschlagten Bürgerwindprojekte von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen.
Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW), 11.01.2018
www.lee-nrw.de
s. Bundesnetzagentur startet die ersten Ausschreibungsrunden im Jahr 2018
vgl. Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibung für Wind an Land 2018
s. 3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln
vgl. Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land
s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
vgl. Bürgerenergie erhält in 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land die meisten Zuschläge
s. Eckpunkten zu Ausschreibungen Wind an Land fehlt Mittelstandkomponente
s Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich
vgl. Bundesnetzagentur startet dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land
vgl. Zweite Ausschreibung für Windenergie an Land gestartet – Meldefrist 1. August 2017
s. Gefährden Ausschreibungen den Atomausstieg?
s. Klimaschutzziel 2020 – Potenzial Erneuerbarer Energie nutzen
vgl. Statement zu den Sondierungsgesprächen von Union und SPD zum Klimaziel 2020