Wenig genutzte Drehfunkfeuer (VOR und DVOR) behindern Ausbau der Windenergie

Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. „Bundesweit waren in vergangenen Jahr insgesamt 799 Windkraftanlagen mit 2.333 MW durch Belange der Deutschen Flugsicherung rund um die Drehfunkfeuer (VOR und DVOR) blockiert. In der überwiegenden Zahl der Fälle ließen sich technische Lösungen finden, um einen geordneten Betrieb von Windkraftanlagen und Drehfunkfeuer zu gewährleisten.

Anders als die militärische Flugsicherung versperrt sich die DFS allerdings derartigen Lösungen und zwingt Investoren und Genehmigungsbehörden in gerichtliche Auseinandersetzungen. Jetzt muss sich das oberste Verwaltungsgericht in Leipzig mit der komplexen Materie die technisch wie politisch lösbar wäre befassen. Dies ist nach wie vor ein unhaltbarer Zustand“, kritisierte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

Am 7. April 2016 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage der  Windwärts Energie GmbH gegen die Region Hannover als Genehmigungsbehörde, die einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid wegen einer negativen Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung/des  Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung abgelehnt hatte. Konkret geht es dabei um einen 8-Megawatt-Windpark auf dem Gebiet der Stadt Laatzen.

Untersuchungen in Schleswig-Holstein, aber auch Hinweise für Privatflieger aus dem Luftfahrthandbuch belegen, dass ein erheblicher Teil der Funkfeuer- und Radaranlagen der DFS nicht oder nur eingeschränkt arbeitet. Die Technik wird überdies lediglich als Backup-Lösung vorgehalten und in der professionellen Luftfahrt kaum genutzt. Zudem negiert die DFS, dass die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO den Anlagenschutzbereich inzwischen von 15 auf 10 Kilometer reduziert hat.

„Gerade vor dem Hintergrund der Einführung von Ausschreibungen gewinnt die Frage nach genügend Fläche für Windkraftanlagen nochmals an Bedeutung. Grundvoraussetzung für funktionierende Auktionen ist Wettbewerb. Dieser benötigt ein ausreichendes Flächenpotenzial. Eine dialogorientierte  Herangehensweise muss deshalb im Interesse der Bundesregierung liegen. Deshalb rufen wir den Bundesverkehrsminister auf, nicht länger abseits zu stehen, sondern aktiv die Energiepolitik der Bundesregierung zu unterstützen. Was im hoch sensiblen militärischen Bereich möglich ist, sollte auch für den zivilen Sektor gelten“, machte Hermann Albers deutlich.

BWE Umfrage 2015, Windenergie und Flugsicherung

Quelle: BWE e.V., 6. April 2016
www.wind-energie.de

s. Deutlich mehr Windenergieprojekte durch Belange der Flugsicherung und des Wetterradars blockiert

vgl. Luftfahrt stört Ausbau der Windenergie