Auch in der dritten Runde sind mehr als 90 Prozent der bezuschlagten Photovoltaik-Projekte fristgerecht realisiert worden. Die Bundesnetzagentur sieht in dem Ergebnis eine Verstetigung des Trends.
Gut 90 Prozent der Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die in der dritten Runde der Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben, sind realisiert worden und haben rechtzeitig einen Antrag für die Förderung gestellt. Insgesamt seien 40 Förderberechtigungen ausgestellt worden, teilte die zuständige Bundesnetzagentur am Dienstag mit. „Die erneut hohe Realisierungsrate zeigt, dass Ausschreibungen funktionieren. Die Bieter haben Preise geboten, zu denen sie Anlagen errichten und betreiben können“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Leider wurden für einige Projekte die Anträge auf Förderberechtigung trotz Hinweis nicht rechtzeitig gestellt.“
Die Bundesnetzagentur hatte bei der dritten Ausschreibungsrunde im Dezember 2015 insgesamt 43 Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einem Gesamtvolumen von 204 Megawatt erteilt. Der nach der Uniform-pricing-Methode ermittelte Zuschlagswert lag bei 8,00 Cent pro Kilowattstunde. Dabei wird der Wert des letzten erfolgreichen Gebots für alle Projekte mit einem Zuschlag gezahlt.
Die Projektierer haben zwei Jahre Zeit, die Anlagen zu realisieren. Im Fall der dritten Ausschreibungsrunde war die Deadline am 18. Dezember 2017. Nach 18 Monaten gibt es einen Abschlag von 0,3 Cent pro Kilowattstunde bei der Vergütung – ebenso wenn die Anlagen auf anderen Flächen als im Gebot angegeben realisiert werden. Bieter können ihre Zuschläge auch auf mehrere Anlagen aufteilen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind in vier Fällen die Anträge für die Förderberechtigung nach Ablauf der Frist gestellt worden. Das EEG sieht in diesen Fällen vor, dass für die nicht-realisierten Zuschlagsmengen eine Strafzahlung zugunsten des EEG-Kontos anfallen. Die betroffenen Anlagen müssten sich nun erneut um einen Zuschlag in den Ausschreibungen bemühen.
Für die erste Ausschreibungsrunde hatte die Bundesnetzagentur die Realisierungsquote mit 96 Prozent beziffert. Bei der zweiten Auktion waren die Förderberechtigungen für knapp 90 Prozent der bezuschlagten Photovoltaik-Anlagen fristgerecht gestellt worden.
Mittlerweile haben sich die Zuschlagswerte allerdings fast halbiert. In der letzten Ausschreibung im Oktober 2017 fiel der durchschnittliche Preis auf 4,91 Cent pro Kilowattstunde. Der niedrigste Zuschlagswert betrug 4,29 Cent pro Kilowattstunde. Derzeit läuft bereits die nächste Ausschreibungsrunde. Stichtag ist der 1. Februar. Dabei können Gebote für Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen und baulichen Anlagen sowie Dachanlagen ab 750 Kilowatt abgegeben werden.
Quelle: pv magazine, 17.01.2018
www.pv-magazine.de
s. Photovoltaik-Ausschreibung: Niedrigster Zuschlagswert bei 4,29 Cent pro Kilowattstunde
vgl. Bundesnetzagentur startet nächste Solarausschreibung
s. Ausschreibungen – ein Kommentar Die meisten Projekte aus der zweiten Auktionsrunde sind gebaut
vgl. Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge in der ersten Solarausschreibung nach dem EEG 2017
s. Bayerische Staatsregierung beschließt Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen