Unternehmen der Windbranche erwägen Verfassungsbeschwerde gegen EEGNovelle 2016 und Windenergie-auf-See-Gesetz

Mehrere Unternehmen der Windbranche wollen gegen die in dieser Woche im Deutschen Bundestag verhandelte EEG-Novelle 2016 und gegen das eng mit ihr verknüpfte Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz, WindSeeG) vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn beide am kommenden Freitag, so wie derzeit zwischen den Partnern der Großen Koalition vereinbart, verabschiedet werden. Das erklärte der Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) am heutigen Mittwoch in Berlin.

„Wir werden den Wortlaut des am Ende verabschiedeten Gesetzes sehr genau auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen und warnen die große Koalition dringend davor, die Neuregelungen so wie es sich derzeit abzeichnet durch den Bundestag zu bringen. „Da droht ein böses Erwachen“, warnte der WVW-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang von Geldern.

Der WVW geht davon aus, dass sich sowohl die EEG-Novelle als auch das WindSeeG im derzeit diskutierten Wortlaut gleich in mehreren Punkten als verfassungswidrig erweisen werde. Insbesondere verstoße die gesetzliche Neuregelung und Aufhebung des im aktuell gültigen EEG 2014 zugesagten Förderanspruchs gegen den verfassungsrechtlich geltenden Vertrauensschutz. Dies gelte insbesondere auch für die erst sehr spät in das Gesetzgebungsverfahren eingeführte „Einmaldegression“, die die Vergütung für derzeit projektierte Windenergieanlagen an Land über die in den Regelungen zum so genannten „atmenden Deckel“ hinaus vorgesehene Degression absenken soll. Diese Regelung mache einen Großteil weit fortgeschrittener Windenergie-Projektierungen, in die bereits viel Geld geflossen sei, schlagartig unwirtschaftlich.

Außerdem werde sich im WindSeeG die so genannte „kalte Enteignung“ als verfassungswidrig und als Verstoß gegen das Rechtstaatsprinzip erweisen. Laut der Regelung enden auch bereits eingeleitete Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren von Offshore-Windprojekten schlicht mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Sie sollen anschließend durch Ausschreibungsverfahren ersetzt werden. Darüber hinaus überschreite der Bund mit der detaillierten Ausgestaltung bestimmter Verordnungsermächtigungen sowohl in der EEG-Novelle als auch im WindSeeG seine Kompetenzen. Dabei handele es sich um Verstöße gegen das Gewaltenteilungs- und Demokratieprinzip. Das Parlament werde „faktisch entmachtet“.

Die Unternehmen stützen sich mit ihrer Einschätzung der derzeit bekannten Gesetzesformulierungen auf ein vom Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) beauftragtes Rechtsgutachten des Dresdner Umwelt- und Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Martin Schulte. Der bescheinigte dem damals bekannten Gesetzentwurf neben dem verfassungsrechtlich relevanten „Bruch des Vertrauensschutzes“ auch einen „Verstoß gegen das Rechtstaatsprinzip“. Das Gutachten wurde Anfang Juni 2016 vom WVW veröffentlicht.

Quelle: Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW), 6.7.2016
www.wvwindkraft.de

vgl. Phase der Unsicherheit: EEG Novelle gefährdet Mittelstand, Akzeptanz und Exportstärke

s. Referentenentwurf für EEG Novelle gefährdet Mittelstand, untergräbt Akzeptanz und stellt Exportstärke infrage

dazu EEG-Novelle bildet stärksten Rückschlag für Energiewende seit Atomwiedereinstieg

vgl. “Brachialgewalt bei der EEG-Novelle”

s. 30 Jahre nach Tschernobyl: EEG-Novelle entscheidet über Gelingen der Energiewende

vgl. EEG-Novelle 2016 – Folgen eng begrenzter Ausschreibungen für den Industriestandort berücksichtigen.