Die heute im Bundestag im Rahmen eines Teilbeschlusses des Solarpaket I beschlossenen Anpassungen des EEG schaffen in zwei wichtigen Sachverhalten für die Windenergie an Land Planungssicherheit. Sowohl für die Implementierung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK), als auch für die Realisierung von Windenergie-Projekten sollen nun längere Fristen gelten.
„Die heute beschlossenen Änderungen am EEG enthalten wichtige Verbesserungen für die Windenergie an Land“, so Bärbel Heidebroek, Präsidentin im Bundesverband WindEnergie. “Besonders die Verlängerung der Fristen zur Einführung der BNK um ein Jahr bis zum 1. Januar 2025 trägt der Tatsache Rechnung, dass externe Faktoren deren pünktliche Umsetzung blockierten. Zunächst relativ lange Genehmigungsverfahren, dann Lieferschwierigkeiten und angesichts von 15.000 nachzurüstenden Anlagen personelle Engpässe machten die Fristverlängerung unumgänglich. Wir sind froh, dass diese nun beschlossen ist. Auch wenn der Bundesrat Anfang Februar noch final beraten wird, ist nunmehr klar, dass die drohenden – und teilweise schon angemahnten – Strafzahlungen abgewendet sind. Mit Inkrafttreten der Fristverlängerung verlieren auch bereits versendete Zahlungsaufforderungen für Pönalen ihre Gültigkeit”, so Bärbel Heidebroek.
Ein weiterer Bestandteil des Pakets ist die Verlängerung der Fristen zur Realisierung genehmigter Windenergieprojekte um sechs Monate.
Bärbel Heidebroek: “Auch die Verlängerung der Realisierungsfristen für genehmigte Projekte bedeutet für die Branche eine große Erleichterung. Die Probleme in den Lieferketten sind längst nicht geklärt. Die zusätzlichen Herausforderungen bei Transportkapazitäten und -genehmigungen bewirken ebenfalls Verzögerungen. Gerade im Bereich der Netzanschlusstechnik haben sich die Lieferzeiten deutlich erhöht. Viele Projekte liefen deshalb Gefahr, aufgrund externer Faktoren die bisherigen Realisierungsfristen nicht einhalten zu können. Die beschlossene Anpassung der bisherigen Fristen ist daher ein guter Schritt.”
Nach dem heutigen Beschluss im Bundestag muss der Bundesrat den Änderungen noch zustimmen. Dies soll in der nächsten Sitzung am 2. Februar der Fall sein. Das Gesetz tritt danach in Kraft und damit rechtzeitig vor der Zahlungsfrist.
Quelle: BWE e.V., 15.12.2023
www.wind-energie.de
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