Die Regierungschefs der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie die Windindustrie, die Nordmetall und die IG Metall Küste verfolgen gemeinsam mit der Bundesregierung das Ziel, die Energiewende erfolgreich umzusetzen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie an Land und auf See. Er bietet zudem große wirtschaftliche Entwicklungschancen und langfristig Preisstabilität im Energiesektor.
Im Rahmen der aktuellen Reformüberlegungen der Bundesregierung zum Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) sind allerdings noch wichtige Änderungen notwendig, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen und aktuelle positive energie- und wirtschaftspolitische Entwicklungen in Deutschland nicht zu gefährden.
45 % dürfen keine Obergrenze sein
Das im EEG 2014 politisch gesetzte Ziel eines Anteils der Erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch von 40 – 45% bis 2025 darf nicht als Obergrenze missverstanden werden. Der künftig deutlich höhere Bedarf an erneuerbarem Strom z.B. im Wärme- und Mobilitätsbereich sowie das Abkommen von Paris zum globalen Klimaschutz sprechen für eine schnellere Zielerreichung. Allein durch den bis 2022 vollendeten Atomausstieg fallen zudem ca. 16% der deutschen Stromerzeugung weg. Ohne Kompensation durch Erneuerbare Energien müsste vermehrt Strom importiert oder fossil erzeugt werden.
Eine ausreichende kritische Masse an Ausbauvolumina für die Windenergie an Land und auf See ist außerdem entscheidendes Kriterium für weitere technische Innovation zur Kostendämpfung. Nur so kann die Technologieführerschaft deutscher Hersteller von Windkraftanlagentechnik in global wachsenden Märkten und eine große Zahl von Arbeitsplätzen in Deutschland gesichert werden.