Nach der 2. Ausschreibung für die Windenergie an Land zeigt sich, dass der Systemwechsel zur wettbewerblichen Preisfeststellung in dem für die internationale Leistungsstärke essentiellen deutschen Heimatmarkt schnell korrigiert werden muss. Nur durch ein zügiges Handeln des Gesetzgebers lässt sich eine gefährliche Schwächung der deutschen Windindustrie vermeiden, die stark in international dynamisch wachsenden Märkten präsent ist.
Hersteller- und Zulieferer brauchen angesichts der industriellen Zyklen zur Einführung von Innovationen vor allem verlässliche Rahmenbedingungen. Diese sollte das Ausschreibungssystem mit klar erkennbaren jährlichen Realisierungsmengen gewährleisten. Heute wird klar, dass dies nicht der Fall ist. Die mit den Ausschreibungen staatlicherseits verordnete Reduzierung des Zubaus von heute über 4.000 Megawatt auf lediglich 2.800 Megawatt und die verunglückte gesetzliche Definition der neuen Akteursgruppe ‚Bürgerenergie‘ macht die Berechenbarkeit des jährlich möglichen Zubaus nahezu unmöglich.