Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßt die Entscheidung des Bundestages, die Teilnahme an Ausschreibungen Wind an Land für weitere zwei Jahre an eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu binden. Die Fehlentwicklungen im Ausschreibungsdesign hatten im Jahr 2017 dazu geführt, dass mit Unsicherheiten behaftete Bürgerenergieprojekte einen Großteil der Zuschläge erhielten.
Diese Projekte benötigten keine BImSchG-Genehmigung und haben für die Umsetzung bis zu 4 ½ Jahre Zeit, was zu einer Ausbaudelle ab 2019 führen dürfte. Der BWE hatte deshalb gemeinsam mit anderen Verbänden gefordert, die BImSChG-Genehmigung als Zugangsvoraussetzung am Ausschreibungsverfahren festzuschreiben.
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