Bevor sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 12. April 2016 mit der Klage gegen das sogenannte 10H-Gesetz im Freistaat beschäftigt, hat der Bundesverband WindEnergie nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Regelung den Ausbau der preiswerten Windenergie in Bayern blockiert und die Akzeptanz in keiner Weise unterstützt.
„Nach dem von der Bayerischen Staatsregierung am 24. Mai 2011 vorgelegten Konzept ‚Energie innovativ‘ sollten im Freistaat bis 2021 insgesamt 1.500 neue Windräder aufgestellt werden. Seit 2012 wurden in Bayern allerdings erst 383 neue Anlagen errichtet. Zum Jahresende 2015 produzierten 937 Windkraftanlagen sauberen Strom. Aktuell erleben wir einen massiven Einbruch bei Genehmigungen und Genehmigungsanträgen, so dass das Ziel des Energiekonzepts in weite Ferne rückt. Zugleich zeigt ein Blick nach Ost- und Norddeutschland das Bayern leichtfertig auf wichtige Wertschöpfungschancen für seine Kommunen verzichtet, indem der Ausbau der Windenergie zum Erliegen kommt“, so Raimund Kamm, Landesvorsitzender Bundesverband WindEnergie Bayern.
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