Strommarkt jetzt auf Erneuerbare Energien ausrichten

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In seinem aktuellen Bericht zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit bei Elektrizität übt der Bundesrechnungshof Kritik an der Energiepolitik des Bundeswirtschaftsministeriums. Die vom Bundesrechnungshof angeführten Argumente bewertet der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) als nicht zielführend: „Jahr für Jahr werden die gleichen Vorwürfe zu Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit in einem von Erneuerbaren Energien getragenen System geäußert und mit jedem Jahr verlieren sie weiter an Substanz.

Während sich die Stromerzeugung aus regenerativen Energien in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt hat und mit 47 Prozent inzwischen die tragende Säule ist, blieb die Versorgungssicherheit im Strombereich stabil und belegt im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz. Gleichzeitig sind die Kosten seit Inkrafttreten des EEG rapide gesunken. Viele Technologien sind heute wettbewerbsfähig und taugen nicht mehr als Sündenbock für hohe Stromkosten. Diese sind vor allem auf eine Systematik zurückzuführen, die die Erneuerbaren immer noch nicht ins Zentrum gestellt hat. Die Energieerzeugung aus Wind und Sonne zählt heute zu den günstigsten Formen der Stromerzeugung, so dass in diesem Jahr lediglich mit einer Erhöhung der EEG-Umlage von 0,1 Cent je Kilowattstunde zu rechnen ist. Diese Vorteile müssen nun auch bei den Privathaushalten und kleineren Betrieben ankommen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Dafür müssten endlich konkrete Lösungen umgesetzt werden. „Die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sind so umzugestalten, dass sie einem auf Erneuerbaren Energien basierenden System Rechnung tragen. In einem ersten Schritt schlägt der BEE vor, die Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt zu finanzieren, mit einer Ersparnis von 1,5 Cent je Kilowattstunde, sowie die Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum zu senken, mit einer Ersparnis von 2 Cent je Kilowattstunde. Des Weiteren gilt es, Anreize für die Flexibilisierung von Stromangebot und -nachfrage zu setzen, die Einspeisung aus inflexiblen fossilen Kraftwerken zu begrenzen und faire Wettbewerbsbedingungen für Erneuerbare zu schaffen. So werden nachhaltig Kosten gesenkt und Planbarkeit geschaffen“.

Die von der Bundesregierung vorgenommene Querfinanzierung der EEG-Umlage habe dagegen wie erwartet dazu beigetragen, dass das EU-Notifizierungsprozedere für die beihilferechtliche Genehmigung zu Verzögerungen bei der Veröffentlichung von Ausschreibungsergebnissen durch die Bundesnetzagentur führt und damit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei den Projektierern. „Die Bundesregierung muss sich vehement dafür einsetzen, dass die EU schnell grünes Licht gibt“, so Peter abschließend, die gleichzeitig mitteilte, dass sich der BEE inzwischen auch direkt an die EU-Kommission gewandt habe.

Weiterführende Informationen: Das BEE-Vorschlagspapier „Vorschlag von Maßnahmen für eine kurzfristige Anpassung des Strommarktdesigns“ finden Sie hier.

Quelle: BEE e.V., 25.3.2021
www.bee-ev.de

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