Die Zeit läuft. Bis 31.12.2016 zugegangene Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung von Windenergieanlagen müssen zwingend an das Anlageregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Letzter möglicher Termin dafür ist der 31.01.2017. Nur so lässt sich die Möglichkeit erhalten noch die fortgeschriebene EEG-Vergütung bei einer Errichtung in den Jahren 2017 und 2018 zu nutzen. Wer den Termin verpasst kann sich nur noch in Ausschreibungen um einen Zuschlag bemühen.
- Ausschreibung für Windenergie an Land – Handreichung
- Bewertung des KWKG / EEG 2017 vom 16.12.2016 (Änderungsgesetz)
- Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften nach EEG 2017
- Referenzstandort und Referenzertrag (EEG 2017 Anlage 2)
- Stromsteuer und EEG
Die formellen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Windenergie-Ausschreibung sind herausfordernd. Deshalb bietet der BWE weitere Infotage für alle Akteure der Branche an, um sich umfassend auf alle praktischen Aspekte von der Vorbereitung bis Umsetzung auf Ausschreibungen vorzubereiten. Die Veranstaltungen finden in Fulda (11.01.2017), Ulm (23.01.2017), Bielefeld (30.01.2017), Leipzig (06.02.2017), Jena (13.02.2017), Rendsburg (20.02.2017), Schleswig (03.03.2017), Osnabrück (10.03.2017) und Wolfsburg (17.03.2017) statt. Anmeldungen sind auch für Nichtmitglieder des BWE hier möglich.
Quelle: BWE e.V., 3.1.2017
www.wind-energie.de
vgl. EEG 2017 – Urfassung
s. EEG-Novelle 2017: Verpasste Chancen
s. Schwere Zeiten für Bürgerenergie – Projekte
auch Neue Studie zeigt: Bürgerenergie durch Ausschreibungen bedroht