Stichtage im EEG 2017 und Änderungen bei Bürgerenergiegesellschaften beachten

 Bild in Originalgröße anzeigen Die Zeit läuft. Bis 31.12.2016 zugegangene Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung von Windenergieanlagen müssen zwingend an das Anlageregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Letzter möglicher Termin dafür ist der 31.01.2017. Nur so lässt sich die Möglichkeit erhalten noch die fortgeschriebene EEG-Vergütung bei einer Errichtung in den Jahren 2017 und 2018 zu nutzen. Wer den Termin verpasst kann sich nur noch in Ausschreibungen um einen Zuschlag bemühen.

Auch ein zweiter Termin ist unbedingt zu beachten. Wer mit einem bis 31.12.2016 genehmigten Projekt in Ausschreibungen gehen will, muss dies der Bundesnetzagentur bis 28.02.2017 schriftlich mitteilen.In der letzten Sitzungswoche des Bundestages wurden im Dezember außerdem erste Änderungen am EEG 2017 beschlossen. Besonders betroffen sind hiervon die Reglungen zu Bürgerenergiegesellschaften. Danach gibt es nun das Verbot Verträge zur Übertragung von Anteilen oder Stimmrechten oder sonstige Absprachen zur Umgehung der Voraussetzungen zu treffen. Außerdem wird eine zweijährige Haltepflicht nach Inbetriebnahme eingeführt, die nachzuweisen ist. Sollte dieser Nachweis nicht erfolgen, fällt die Vergütung auf den Gebotswert zurück. Neu ist auch, dass sich für Bürgerenergiegesellschaften zwei unterschiedliche Preiszonen (Netzausbaugebiet und übriges Gebiet) geben können, wenn sich im Netzausbaugebiet mehr Bürgerenergiegesellschaften um einen Zuschlag bemühen als insgesamt an Ausschreibungsvolumen bereit steht.Der Bundesverband WindEnergie stellt ausführliche Hintergrundinformationen zum EEG 2017 zur Verfügung:

Die formellen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Windenergie-Ausschreibung sind herausfordernd. Deshalb bietet der BWE weitere Infotage für alle Akteure der Branche an, um sich umfassend auf alle praktischen Aspekte von der Vorbereitung bis Umsetzung auf Ausschreibungen vorzubereiten. Die Veranstaltungen finden in Fulda (11.01.2017), Ulm (23.01.2017), Bielefeld (30.01.2017), Leipzig (06.02.2017), Jena (13.02.2017), Rendsburg (20.02.2017), Schleswig (03.03.2017), Osnabrück (10.03.2017) und Wolfsburg (17.03.2017) statt. Anmeldungen sind auch für Nichtmitglieder des BWE hier möglich.

Quelle: BWE e.V., 3.1.2017
www.wind-energie.de

vgl. EEG 2017 – Urfassung

s. EEG-Novelle 2017: Verpasste Chancen

s. Schwere Zeiten für Bürgerenergie – Projekte

auch Neue Studie zeigt: Bürgerenergie durch Ausschreibungen bedroht