STELLUNGNAHME ZUM NRW-AUSFÜHRUNGSGESETZ BAUGB

LEE NRW

Im Gesetzgebungsverfahren zum NRW-Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch nimmt der LEE NRW in der Landtagsanhörung am 08.02.2023 teil.

Der LEE NRW befürwortet die konkurrierenden Gesetzentwürfe von CDU/ Grünen sowie von der SPD. Die Abschaffung des 1.000-Meter-Abstands zwischen Windenergieanlage und Bebauung ist ein wichtiger Schritt für den Ausbau Erneuerbarer Energien.

Auch der begleitende Antrag der regierungstragenden Fraktionen ist zu begrüßen. Viele der darin genannten Punkte haben das Potential, die Situation der Windenergie in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Wichtig ist aber, dass die zahlreichen Ankündigungen und Prüfaufträge schnellstmöglich zur Umsetzung kommen.

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 7.2.2023
www.lee-nrw.de

vgl. „Wind-an-Land-Gesetz” für beschleunigte Flächenausweisung: Länder in die Umsetzung und Nachbesserungen durch den Bund!

vgl. EU-Notfall-Verordnung: Beschleunigung für den Windkraftausbau

s. UMSETZUNG DER EU-NOTFALL-VERORDNUNG ZÜNDET TURBO BEI DER ENERGIEWENDE

s. Stellungnahme zum Landessolargesetz Rheinland-Pfalz

vgl. Ausbauziele für die Windenergie auf See realisieren – planen allein reicht nicht!

s. Ausbau der Windenergie an Land 2022: Genehmigungen sind der Zubau der Zukunft!

s. REPOWERING ERMÖGLICHT SCHNELL UND AKZEPTANZSTARK MEHR WINDENERGIELEISTUNG

s. Licht und Schatten beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Südwesten

s. 2023 ZUM REKORDJAHR DER ERNEUERBAREN MACHEN – WIND UND SONNE ENTFESSELN, DEZENTRALES BACKUP SICHERN

vgl. INTERNATIONALE ENERGIEAGENTUR: ERNEUERBARE TECHNOLOGIEN SIND DIE ZUKUNFT

s. WINDENERGIE: WEITERHIN WARTEN AUF DEN AUSBAU-TURBO

s. ERÖFFNUNGSBILANZ KLIMASCHUTZ VOR EINEM JAHR: NOCH NICHT AM ZIEL

auch BWE begrüßt neue Förderrichtlinie für Bürgerenergiegesellschaften

s. 2023 – Neustart für die Windenergie

vgl. 2023 ZUM JAHR DER UMSETZUNG DES ERNEUERBAREN AUSBAUS MACHEN

vgl. WINDKRAFTFLAUTE: BUNDESNETZAGENTUR MUSS SCHNELL HANDELN!

s. Auch Ausschreibung im Dezember unterzeichnet – Schwaches Jahresfinale ist Mahnung an BNetzA

vgl. POSITIVER ERSTER SCHRITT: 1.000 METER-ABSTAND BEIM REPOWERING WIRD ABGESCHAFFT