STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES LANDESENTWICKLUNGSPLANS

LEE NRW

Der LEE NRW begrüßt das Vorhaben der Landesregierung bereits bis 2025 eine landesplanerische Grundlage für den Windenergieausbau in NRW zu schaffen, mahnt aber an, dass dieses Vorhaben nicht als Ziel in den Entwurf des LEP NRW aufgenommen wurde und ein Verfehlen folglich ohne Konsequenzen bliebe.

Zum kritisiert der Verband, dass im Entwurf des LEP NRW vom 14.12.2023 die kommunale Bauleitplanung von der Ausweisung von Windenergiegebieten in Bereichen für den Schutz der Natur (BSN) ausgenommen ist und die Regelungen zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit kontraproduktiv und rechtswidrig sind. Positive Änderungen zur Freiflächen-Photovoltaik aus dem ersten Entwurf vom vergangenen Sommer werden mit dem neuen Entwurf zudem wieder abgeschwächt.

Download: https://www.lee-nrw.de/data/documents/2024/01/26/530-65b3ba18864dd.pdf

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 24.1.2024
www.lee-nrw.de

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