Der LEE NRW stellt in seiner Stellungnahme zum Entwurf des NRW-Bürgerenergiegesetzes (BürgEnG) vom 12.09.2023 die Vielzahl an flexiblen Beteiligungsformen positiv heraus. Der Verband kritisiert jedoch, dass weder aus Gesetzestext noch Begründung deutlich hervorgeht, dass es sich bei der Ersatzbeteiligung und der Ausgleichsabgabe (§§ 8,9) nicht um Wahlmöglichkeiten der Gemeinde handelt und diese Maßnahmen möglichst zu vermeiden sind.
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Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 24.10.2023
www.lee-nrw.de
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