Gesetzentwurf des Landes NRW zur Wiederbelebung der Länderöffnungsklausel – Entschließungsantrag des Landes Brandenburg zur Entprivilegierung der Windenergienutzung im Baugesetzbuch (BauGB)
„Der BEE unterstützt die Forderung des Bundesverbands Windenergie und anderer Verbände, die Länderöffnungsklausel nicht wieder einzuführen sowie an der Privilegierung der Windenergie im Baurecht festzuhalten. Sowohl der Vorschlag NRWs als auch der Brandenburgs würde zu einer Verschärfung der schon heute angespannten Genehmigungssituation für Windenergieprojekte führen und damit den Ausbau ins Stocken bringen, wie dies bereits in Bayern geschehen ist. Stattdessen ist die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Sofortmaßnahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien längst überfällig und ein Zeit- und Mengengerüst für den Ausbaupfad bis 2030 zu skizzieren. Die Große Koalition hat sich vertraglich auf 65 Prozent Erneuerbare Energien im Jahr 2030 verpflichtet. Noch ist völlig unklar, wie sie das erreichen will. Die Branche und die hinter ihr stehende Industrie benötigt aber endlich Klarheit, stabile Ausbauziele und einen festen Kurs, auf den sie Investitionsentscheidungen stützen kann.
Dass zwei Bundesländer nur wenige Tage nach Veröffentlichung des IPCC-Berichtes Vorstöße unternehmen, den Klimaschutz hierzulande massiv zu untergraben, ist nicht hinnehmbar. Erneuerbare Energien sind der Klimaschützer Nummer eins. Schon jetzt hat Deutschland hohe Konventionalstrafen seitens der Europäischen Union zu erwarten, da es absehbar die EU-Verpflichtung zum Anteil Erneuerbarer Energien verfehlen wird. Klimaschutz und eine verlässliche Industriepolitik sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Einzelne Bundesländer dürfen sich ihr nicht entziehen.“
Lesen Sie mehr: Pressemitteilung des Bundesverband Windenergie
Quelle: BEE e.V., 19.10.2018
www.bee-ev.de
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