SOLARENERGIE IN NRW KÜNFTIG AUCH AUF ACKER- UND GRÜNLAND ERNTEN

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Verkehrte Welt in Nordrhein-Westfalen: Während die Landesregierung einerseits die Windkraftnutzung durch die sogenannte Länderöffnungsklausel mit pauschalen Abstandsregeln weiterhin fesseln will, lässt sie andererseits im Gegensatz zu anderen Bundesländern die ebenfalls mögliche Länderöffnungsklausel zur Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen ungenutzt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) räumt den Bundesländern die Möglichkeit ein, die Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu erweitern. Nach Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz hat nun auch Sachsen bekannt gegeben, diese Öffnungsklausel zu nutzen und somit die Photovoltaik auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen.

„Dass nun selbst Sachsen, das bislang zu den Schlusslichtern beim Ausbau Erneuerbarer Energien zählt, die solare Öffnungsklausel nutzt, zeigt, wie rückständig das Vorgehen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens bei der Schaffung zusätzlicher regenerativer Kapazitäten ist“, konstatiert Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), „es wird Zeit, dass auch NRW den anderen Ländern folgt und damit den sinnvollen Ausbau der Solarenergie auf den Freiflächen vorantreibt.“

Aktuell dürfen solare Freiflächenanlagen in NRW, sofern eine finanzielle Förderung nach EEG angestrebt wird, nur auf bestimmten Flächen (z.B. versiegelte Flächen, Konversionsflächen sowie Seitenstreifen längs von Autobahnen und Schienenwegen) errichtet werden. Mit der sogenannten Länderöffnungsklausel gibt es für die Bundesländer jedoch die Möglichkeit, mit einer Rechtsverordnung in ihrem jeweiligen Landesgebiet liegende Acker- und/oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für die Bebauung mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen freizugeben. Einige Bundesländer nutzen diese Möglichkeit bereits erfolgreich.

Nordrhein-Westfalen liegt im Bundesländervergleich mit dem erzeugten Solarstromvolumen gemessen am Potenzial nur auf Platz 11. Zudem geht NRW bei den Ausschreibungen für die Solarenergie regelmäßig leer aus. Um das selbst gesteckte Landesziel von 11.500 Megawatt Photovoltaik-Leistung bis 2030 zu erreichen, ist jedoch auch ein nennenswerter Zubau der solaren Freiflächen-Projekte nötig. Daher sollte die NRW-Landesregierung von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und Projekte auf Acker- bzw. Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten mit einem Umfang von mindestens 100 Megawatt pro Kalenderjahr ermöglichen.

„Während die Landesregierung mit der einen Länderöffnungsklausel neue Abstandsregeln für die Windenergie einführen will und damit den Ausbau der Windenergie abwürgt, lässt sie die andere Länderöffnungsklausel links liegen und damit Potenziale im Bereich der Solarenergie ungenutzt“, betont LEE NRW-Vorsitzender Priggen, „diese klimapolitische Geisterfahrt muss endlich ein Ende haben.“

Mit ihrem neuen Klimaschutzgesetz will die Düsseldorfer Landesregierung die neuen Klimaziele auf Bundesebene für 2030 sowie das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 übernehmen. „Das ist nur möglich, wenn die Politik den Ausbau von Wind- und Solarenergie im Land sehr deutlich ausbaut“, so Priggen.

Zu den dafür notwendigen Maßnahmen zählt für den LEE NRW vor allem die Rücknahme der geplanten restriktiven Abstandsregeln für die Windenergie, die Öffnung der Nutzforste für die Windkraftnutzung, die Einführung einer Solarpflicht für neue Privat- und Gewerbebauten sowie auch die Nutzung der Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen.

Zugeordnete Downloads

Graphiken: Zuschläge NRW bei Solar-Ausschreibungen21 KB

Quelle: LEE NRW, 27.05.2021
www.lee-nrw.de

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