Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt geplanten Verzicht auf teure Anlagenzertifikate beim Netzanschluss gewerblicher Solardächer – Diese hatten in den letzten Jahren den Photovoltaikausbau auf Firmendächern stark gebremst – Solarbranche drängt auf schnelle Umsetzung
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt die vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten Vereinfachungen beim Netzanschluss neuer Solarstromanlagen auf Gewerbedächern. In den letzten Jahren hatten insbesondere unverhältnismäßige Zertifizierungsanforderungen den Photovoltaikausbau auf Firmendächern oberhalb einer Anlagenleistung von 135 Kilowatt stark behindert. Der BSW hofft auf eine schnelle Umsetzung der vorgesehenen Änderungen in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) sowie einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV).
Den nun vorgelegten Verordnungsentwürfen war ein monatelanger Konsultationsprozess vorangegangen, in dem neben der Bundesnetzagentur und Netzbetreibern auch der BSW eng eingebunden war. BSW-Zielsetzung dabei war es, dass neue Photovoltaikanlagen künftig ohne aufwändige und sehr teure Anlagenzertifizierung wieder schneller und kostengünstiger ans Stromnetz angeschlossen werden können. Der nun erzielte Kompromiss wird nach BSW-Einschätzung zu einem Wachstum des Photovoltaikzubaus auch auf Gewerbedächern in Deutschland beitragen. Unverhältnismäßig strenge Zertifizierungsauflagen hatten in den letzten Jahren den Photovoltaikausbau auf Firmendächern stark gebremst und zu einem monatelangen Realisierungsstau bei der Solarisierung von Firmendächern geführt. Das Marktsegment gilt als besonders erfolgskritisch für das Erreichen der Klimaschutzziele.
Die nun vorliegenden Regierungspläne sehen vor allem vor, dass PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 135 bis 500 Kilowatt zukünftig von der Pflicht zum Anlagenzertifikat befreit werden, wenn sie über den Eigenverbrauch in der Kundenanlage hinaus maximal 270 Kilowatt Leistung ins Netz einspeisen. Eine wesentliche Vereinfachung sieht der Branchenverband darin, dass künftig bei diesen Anlagen nicht mehr die sehr aufwändige Netzanschlussregel VDE AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie) anzuwenden wäre, sondern die einfachere VDE AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie), und zwar unabhängig davon, in welcher Spannungsebene der vorhandene Kundenanschluss liegt.
BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Damit wird eine weitere große Marktbarriere beseitigt. Dank der bereits erfolgten Abwägung von Netz- und Solartechnik-Belangen beim Zustandekommen des Kompromisses wird es hoffentlich schnell zu einer Verabschiedung der Verordnungen kommen. Nur mit einer vollständigen Entfesselung und einer schnellen Vervielfachung des Photovoltaik-Nachfrage auch im Gewerbesektor lassen sich die ehrgeizigen Photovoltaik-Ausbauziele der Bundesregierung erreichen.“
Diese sehen vor, den Anteil der Photovoltaik von derzeit gut zehn Prozent in den kommenden zehn Jahren auf 30 Prozent zu steigern, die insgesamt in Deutschland installierte PV-Leistung von derzeit rund 70 Gigawatt (GW) auf 215 GW bis zum Jahr 2030. Der BSW hatte dafür der Bundesregierung in den letzten Monaten eine Reihe weiterer Empfehlungen zum Abbau von Marktbarrieren und zur Verbesserung der Photovoltaik-Investitionsbedingungen unterbreitet. Teilweise sind diese bereits in die Anfang Mai von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgestellten PV-Strategie eingeflossen.
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 25.5.2023
www.solarwirtschaft.de
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