LEE NRW kritisiert geplante Änderungen zur Windenergie im Landesentwicklungsplan – Bundesratsinitiative für Korrekturen am EEG-Ausschreibungssystem sowie Maßnahmen für PV und Geothermie im Land sind begrüßenswert, können landesplanerische Eingriffe bei der Windenergie aber nicht aufwiegen
Die NRW-Landesregierung hat im Kabinett das so genannte „Entfesselungspaket II“ beschlossen, das unter anderem Anpassungen für die Ausbaubedingungen Erneuerbarer Energien im Land enthält. Beim Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) stoßen die damit vorgesehenen Änderungen zur Windenergie im Landesentwicklungsplan (LEP) auf deutliche Kritik: „Das vermeintliche ‚Entfesselungspaket‘ schnürt in Wahrheit den Ausbau der Windenergie in NRW erheblich ein und bremst damit einen zentralen Motor der Energiewende im Land aus. Auch wenn andere Schritte des Maßnahmenbündels durchaus zu begrüßen sind, können diese die großen Einschnitte bei der Windenergie nicht aufwiegen. Dies schadet dem Energie- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen, der so im Wettbewerb um die Erzeugungskapazitäten der Zukunft und die damit verbundene Wertschöpfung zurückfällt“, so Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW.
Die geplanten Anpassungen im LEP sehen vor, die Regionalplanungsbehörden künftig von der Vorgabe zu entbinden, anteilig ihrer regionalen Potentiale eine Ausweisung von Vorrangzonen für die Windenergie vorzunehmen. Darüber hinaus soll auch die Windenergienutzung im Wald weitestmöglich begrenzt werden. Letzteres schränkt die Planungshoheit der Kommunen ein und wird in der Praxis regelmäßig dazu führen, dass bislang nutzbare ökologisch weniger bedeutsame Waldflächen nicht mehr für die Windenergie zur Verfügung stehen. Die geplanten Änderungen zur Windenergie im LEP betreffen Regelungen, die erst unter der vorherigen Landesregierung aufgenommen wurden.
Eindringlich warnt der LEE NRW zudem davor, eine pauschale Abstandsregel von 1.500 m zu allgemeinen und reinen Wohngebieten in den LEP aufzunehmen. Rechtsgutachten der Stiftung Umweltenergierecht (Würzburg) und der TU Dortmund (Prof. Grigoleit) sowie eine jüngste Expertenanhörung im Landtag hätten gezeigt, dass eine solche Regelung aufgrund des weiträumigen Flächenausschlusses im LEP nicht rechtssicher umzusetzen sei. Nach landeseigenen Berechnungen würden mit einer solchen Abstandsregel und einem Bauverbot im Wald knapp 97 % der Potentialflächen für die Windenergie in NRW wegfallen. Dennoch hatte NRW-Wirtschafts- und Energieminister Andreas Pinkwart angekündigt, eine solche Abstandsregelung im LEP womöglich noch nachzulegen.
Positiv wertet der LEE NRW hingegen die Ankündigung der Landesregierung, sich über eine Bundesratsinitiative für Korrekturen bei den Ausschreibungen zur Windenergie an Land im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einzusetzen. Auch sei zu begrüßen, dass künftig die Rahmenbedingungen zur Nutzung der Photovoltaik in der Fläche und bei Fragen des Denkmalschutzes vereinfacht sowie die Bedingungen für die Geothermie verbessert werden sollen. Insgesamt zeige sich aber zwischen den positiven – teilweise aber auch noch sehr vage umschriebenen – Vorhaben und den geplanten Einschnitten im LEP ein großer Widerspruch: „Die NRW-Landesregierung bekennt sich öffentlich zum Pariser Weltklimavertrag, will NRW als Energieland Nr. 1 stärken, es zum führenden Standort der Elektromobilität entwickeln und bietet zur Abschaltung belgischer Atomreaktoren Strom aus NRW an. Statt diesen Strom aus Braunkohlekraftwerken zu liefern und um auch die anderen Ziele sinnvoll zu erreichen, braucht es eine wirkliche Dynamik beim Ausbau klimafreundlicher Energieträger in NRW. Das Prinzip ‚ein Schritt vor, zwei Schritte zurück‘ führt hier nicht zum Ziel“, so Dobertin.
Hintergrund zum LEE NRW
Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW ist die Interessenvertretung der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen. Nach dem Vorbild der Dachverbände in Bund und EU vertritt der LEE NRW die Branche spartenübergreifend gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mitglieder sind Unternehmen, Verbände und Privatpersonen aus allen Bereichen der regenerativen Energien. Sitz der Geschäftsstelle ist in Düsseldorf.
Quelle: LEE NRW e.V., 20.12.2017
www.lee-nrw.de
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