Schwesig auf der Bremse für Erneuerbare Energien: Deutsche Umwelthilfe fordert Ende der Genehmigungsblockade in Mecklenburg-Vorpommern

• Jeweils rund fünf Gigawatt Solar- und Windenergie stecken in Mecklenburg-Vorpommern in massivem Genehmigungsstau fest

• DUH-Recherche: Genehmigungsverfahren dauern bis zu sechs Jahre, beantragte Anlagetypen nach der Wartezeit oft nicht mehr umsetzbar

• DUH fordert Ministerpräsidentin Schwesig auf, Genehmigungsblockade zu beenden und den Ausbau Erneuerbarer Energien zu priorisieren

Recherchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen einen massiven Genehmigungsstau bei Wind- und Solarenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Laut kleiner Anfragen der Grünen an die Landesregierung sowie Gesprächen zwischen Projektträgern und der DUH steckt ein Potenzial von unglaublichen zehn Gigawatt an Erneuerbaren Energien in Genehmigungsprozessen fest – jeweils rund fünf Gigawatt Photovoltaik- und Windenergie an Land. Bis eine Genehmigung erteilt wird, vergeht bei den vielen geplanten Photovoltaik-Projekten mehr als ein ganzes Jahr. Bei Windkraftanlagen liegt die Wartezeit bei mindestens drei und häufig über sechs Jahren. Die DUH fordert Manuela Schwesig daher auf, die Genehmigungsblockade für eine nachhaltige Energieversorgung sofort zu beenden und den Ausbau Erneuerbarer Energien gegenüber fossilen Projekten zu priorisieren.

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Mecklenburg-Vorpommern erlebt einen Genehmigungsskandal bei Energieprojekten, der in Deutschland seinesgleichen sucht. Während Schwesigs Landesregierung fossilen Gigaprojekten wie LNG-Terminals sämtliche Hindernisse aus dem Weg räumt, steht sie bei den erneuerbaren Projekten auf der Bremse. Mit der Genehmigungsblockade von fast fünf Gigawatt Wind an Land verschenkt Schwesig im windreichen Mecklenburg-Vorpommern kostengünstigen Strom für die Versorgung von jährlich über drei Millionen Haushalten. Obendrein vergibt das Land die Chance auf Klimaschutz, Arbeitsplätze und Wohlstand. Genauso fatal sieht es beim Sonnenstrom aus: Während die Sonne scheint hängen ebenfalls rund fünf Gigawatt in den Genehmigungsverfahren fest. Wir fordern Ministerpräsidentin Schwesig auf, diese klimapolitische Blockade zu beenden. Wind- und Photovoltaik-Projekte können und müssen innerhalb von drei Monaten genehmigt werden.“ 

Gerade bei der dringend benötigten Windkraft hatten sich bis April 2023 knapp 1.000 Anlagengenehmigungen bei den zuständigen Behörden aufgestaut. Die langen Wartezeiten stellen eine existenzielle Gefahr für kleinere Energieunternehmen dar. Im Januar 2023 waren beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald bereits 13 Untätigkeitsklagen gegen die Genehmigungsbehörden anhängig. Am 7. Februar 2023 hat das Gericht mit einem an Deutlichkeit kaum zu übertreffenden Urteil den Genehmigungsbehörden die Note „ungenügend“ ausgestellt. Von dem von Umweltminister Backhaus daraufhin angekündigten Paradigmenwechsel, ist bislang nicht viel zu sehen. Die Unternehmen UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (UKA Gruppe) und BS Windertrag GmbH berichten, dass sich der Genehmigungsstau bei ihnen auf insgesamt 139 Windkraftanlagen mit knapp 800 Megawatt beläuft – bilanziell Windstrom für rund 700.000 Haushalte.


Ministerpräsidentin Schwesig und Umweltminister Backhaus könnten die Prozesse mit einem sogenannten Windenergieerlass – wie in Nordrhein-Westfalen – und klaren Anweisungen durch ihre Fach- und Aufsichtsbehörden deutlich beschleunigen. Das überragende öffentliche Interesse für Erneuerbare Energien weiterhin zu ignorieren ist nicht nur eine klimapolitische Katastrophe – auch die Vereinbarkeit mit Bundes- und EU-Recht ist fraglich.

Gabriele Necke, Abteilungsleiterin Genehmigungsplanung UKA Gruppe, Niederlassung Nord: „Wir projektieren Windkraftanlagen in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Im direkten Vergleich sticht Letzteres bei den Genehmigungen deutlich hervor. Als UKA Gruppe haben wir in Mecklenburg-Vorpommern 85 Windenergieanlagen mit rund 501 Megawatt in den Genehmigungsbehörden feststecken. Allein 75 Anlagen davon in der Region Westmecklenburg. Unsere Anlagen könnten über 450.000 Haushalte mit günstigem Windstrom versorgen. Um den Genehmigungsstau kurzfristig abzubauen, müssen gesetzliche Verfahrensregeln konsequent beachtet werden. Mittelfristig ist es dringend geboten, die Rahmenbedingungen zu vereinheitlichen, indem ein Windenergieerlass wie in Nordrhein-Westfalen eingeführt wird.“ 

Bislang bezieht sich eine Genehmigung stets ausschließlich auf den beantragten Anlagentyp. Dauert das Verfahren zu lange, ist der Typ oft nicht mehr am Markt verfügbar. Würden direkt moderne Anlagen installiert, könnten die beiden Unternehmen bilanziell die Strommenge für zusätzliche 90.000 Haushalte jährlich bereitstellen. In Summe müssten dadurch weniger Anlagen errichtet werden.

Nikolai Brombach, Geschäftsführung Windertrag: „Unsere Projekte in Mecklenburg-Vorpommern haben Verfahrenslaufzeiten von fünf bis sechs Jahren. Insgesamt sind bei uns 54 Windkraftanlagen mit gut 292 Megawatt betroffen, die über 250.000 Haushalte mit günstigem Windstrom versorgen könnten. Dass es bundesweit keine typenoffenen Genehmigungen gibt, fällt uns hier im nord-östlichen Bundesland ziemlich auf die Füße. Der Stand der Technik entwickelt sich beständig weiter: Heute haben die Anlagen doppelt so viel Leistung wie die damals beantragten. Wenn nach einem halben Jahrzehnt endlich eine Genehmigung vorliegt, können wir keine moderne Technik installieren und wir müssen den Genehmigungsprozess faktisch von vorne beginnen. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung nicht durch den schon im Koalitionsvertrag 2016 vorgesehenen Windenergieerlass einheitliche Standards schafft. Wir verhungern so am ausgestreckten Arm.“

Hintergrund:

Das aufgestaute Volumen von 10 Gigawatt aus Photovoltaik- und Windenergie geht aus Gesprächen mit Projektträgern sowie aus kleinen Anfragen der Grünen in Mecklenburg-Vorpommern vor. Bei der Photovoltaik-Planung gilt in Mecklenburg-Vorpommern das sogenannte Zielabweichungsverfahren. Um den Solarenergie-Ausbau zu beschleunigen, können PV-Anlagen unter Erfüllung bestimmter Kriterien seit 2021 auch auf landwirtschaftlichen Flächen installiert werden. Die Gesamtfläche wurde dabei auf 5.000 Hektar gewissermaßen limitiert. Verschiedene PV-Entwickler mit Solaranlagen im Verfahren befürchten, dass sich eine öffentliche Äußerung negativ auf die Freigabe ihrer PV-Projekte bei den Behörden auswirken kann.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.,19.6.2023
www.duh.de

vgl. Durchbruch für ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU

vgl. Klimakonferenz: Reiche Nationen stehlen sich in Bonn aus Verantwortung

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vgl. Solarwirtschaft rechnet für 2023 mit starkem Marktwachstum und schafft Sprung in den Mobilitäts- & Wärmesektor

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vgl. ENTWURF DER NEUEN BAUORDNUNG BRINGT WIND, SOLAR UND WÄRME VORAN

vgl. GESUCHT Flächen und Projektrechte für Solarparks

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vgl. LEE rechnet mit maximal 8.500 Windenergieanlagen bis 2035 in Niedersachsen

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