Schwere Zeiten für Bürgerenergie – Projekte

Windbranche in Schleswig-Holstein informiert sich über Folgen des EEG 2017

Mit Windenergie wird in Schleswig-Holstein weiterhin Geld verdient, doch der Wettbewerb wird härter, und die rechtlichen Rahmenbedingungen werden immer komplexer. Das wurde bei der Konferenz windWERT 2016 in Kiel deutlich. Die Fachveranstaltung zur Onshore-Windkraft mit 160 Teilnehmern fand zum sechsten Mal in Folge statt, organisiert von der Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EE.SH), einem vom Land geförderten Projekt zur Unterstützung der Erneuerbaren-Branche im nördlichsten Bundesland.

Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Dr. Robert Habeck wies in seinem Eingangsreferat darauf hin, dass trotz des Ausbau-Moratoriums weiterhin Windkraftanlagen genehmigt würden, in diesem Jahr voraussichtlich etwa 200.

Das Ziel, fossile Kraftwerke endgültig abzuschalten, werde mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) jedoch nur halbherzig angegangen.

Habeck kritisierte auch die aus seiner Sicht zu geringfügigen Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im neuen EEG: „Wir brauchen die Bürgerinnen und Bürger, um unsere Ziele für die Energiewende in Schleswig-Holstein zu erreichen. In Nordfriesland wurden die Bürgerwindparks quasi erfunden und haben sich von dort überall – auch als Solarparks – ausgebreitet. Ich habe große Sorge, dass diese Beteiligung und damit Akzeptanz aufgrund der neuen Regelungen ein jähes Ende nehmen wird“, betonte er.

Nach dem EEG 2017, das im Juli 2016 beschlossen wurde und im Januar 2017 in Kraft tritt, müssen sich Windpark-Planer an Ausschreibungen beteiligen. Es gewinnen die Projekte, die für ihren produzierten Strom die geringste Vergütung verlangen. Eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) ist die Voraussetzung dafür, sich an einer Ausschreibung zu beteiligen. Zu den Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften gehört, dass diese für ihr Gebot 15 Euro pro Kilowattstunde an Sicherheit mitbringen müssen. Alle anderen Bieter benötigen eine Bonität von 30 Euro pro Kilowattstunde. Eine höhere Eigenkapitalausstattung sei also nötig, und die Bonität werde strenger geprüft, sodass es sinnvoll sei, die Banken von Anfang an in die Planung einzubeziehen, erläuterte Thomas Kals von der Deutschen Kreditbank AG in Schwerin.

Bürgerenergiegesellschaften sollen nach dem EEG in Zukunft immer der betroffenen Gemeinde einen Anteil von mindestens zehn Prozent an der Betreibergesellschaft eines geplanten Windparks anbieten. Dies sei ein positiver Aspekt und eine Chance für die Akzeptanz, erklärte Dr. Ursula Prall von der Kanzlei Becker Büttner Held aus Hamburg. Andere Aspekte des neuen Gesetzes kritisierte sie jedoch als unzureichend: „Wir müssen jetzt damit arbeiten und der Politik zeigen, wo Bedarfe für weitere gesetzliche Regelungen liegen“, sagte die Juristin.

Weitere Themen der Veranstaltung waren Arbeitssicherheit, Datensicherheit und Datenübertragung, Elektrolyt-Kondensatoren im Einsatz gegen kurzfristige Spannungsschwankungen, der Konflikt zwischen Seeadlern und Windkraftanlagen, Logistikkonzepte sowie technische Neuerungen, unter anderem bedarfsgerechte Befeuerung oder die Forschung an Rotorblättern aus Holz.

Projektträger der Netzwerkagentur EE.SH ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH. Die nächste Onshore-Windenergie-Konferenz windWERT findet am Dienstag, 29. August 2017 im Kieler Schloss statt.

Quelle: EE.SH – Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein, 1.9.2016
www.ee-sh.de

vgl. EEG-Novelle 2017: Verpasste Chancen

s. “Brachialgewalt bei der EEG-Novelle”