Die Landesregierung ist nach Einschätzung des Landesverbandes Erneuerbare NRW dabei, ein unnötiges Eigentor für den weiteren Windenergieausbau zu schießen und damit ihre eigenen Ausbauziele zu gefährden.
Die beiden Regierungsfraktionen planen, die Regelung zur „Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit“ in die Novelle des Landesplanungsgesetzes zu integrieren. Genau diese Übergangsregelung, die Teil des vor Ostern beschlossenen neuen Landesentwicklungsplans (LEP) NRW ist, hatte das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) in einem Urteil von Mitte Februar für rechtswidrig erklärt: „Eine schlechte und rechtswidrige Regelung wird nicht dadurch korrigiert, dass ihr Inhalt in das Gewand eines neuen Gesetzes gepackt wird“, kritisiert Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). Dies ist umso prekärer, als es sich bei dem Landesplanungsgesetz um ein bereits laufendes parlamentarisches Verfahren handelt, in das mit den gestarteten Beratungen im Wirtschaftsausschuss kurzfristig die Änderung eingebracht wurde.
Zum Hintergrund: Die bisherige Regelung im LEP und der zugehörige, im September 2023 in Kraft getretene „Lenkungserlass“, sehen vor, dass Genehmigungsbehörden Bauanträge für neue Windenergieanlagen aussetzen können, solange die sechs neuen Regionalpläne, die die Flächenziele des LEP umsetzen sollen, nicht in Kraft sind. Damit ist aber – Stand der Dinge – wohl erst Ende 2025 zu rechnen. Dass die Landesregierung mit diesem Vorgehen den sogenannten Privilegierungstatbestand auf Grundlage des Baugesetzbuchs für die Windenergie ausgehebelt hat, bewertete der LEE NRW von Anfang an als rechtswidrig. Wie auch andere Experten bei einer Landtagsanhörung warnte der LEE NRW vor der Gefahr einer zeitlichen Delle beim Ausbau der Windenergie bis zur Verabschiedung der sechs Regionalpläne. Das Urteil des OVG NRW hat alle Kritiker der sog. Übergangsregelung bestätigt.
Dass die Landesregierung dennoch an diesem Instrument in Form eines neuen Gesetzes festhält, ist für den LEE NRW unverständlich: „Die Landesregierung hat immer noch nicht verstanden, dass ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Es geht nicht mehr darum, Pläne zu erlassen, die Windenenergie-Projekte an bestimmten Orten explizit ausschließen (vormalige Ausschlussplanung). Vielmehr muss im Sinne des Bundesgesetzgebers eine positive Standortzuweisung für die Windenergienutzung stattfinden“, betont LEE NRW-Vorsitzender Hans-Josef Vogel.
Das Festhalten der Landesregierung an der rechtswidrigen Regelung sorgt nach Einschätzung des LEE NRW für große Verunsicherung bei den Genehmigungsbehörden und Kommunen. „Wir bekommen zunehmend gespiegelt, dass Städte und Gemeinden nicht wissen, wie sie sich derzeit bei Bauanträgen für neue Windenergieanlagen verhalten sollen“, beschreibt Vogel die Situation.
Die Landesregierung hat sich vor wenigen Tagen selbst für die bundesweite Spitzenstellung bei der Genehmigung neuer Windenergieanlagen – was unbestritten richtig ist – gelobt: „Wird die Übergansregelung Teil des neuen Landesplanungsgesetzes ist ein Einbruch bei den Genehmigungszahlen absehbar“, warnt der LEE NRW-Vorsitzende.
Für Hans-Josef Vogel ist das Vorgehen der Landesregierung „absolut aus der Zeit“ gefallen: „Während die Bundesregierung aktuell daran arbeitet, dass die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED III) in nationales Recht umgesetzt wird und Windenergie-Projekte in sogenannten Beschleunigungsgebieten schneller und unbürokratischer umgesetzt werden können, will die Landesregierung ein Instrument schaffen, was faktisch wie ein Moratorium wirkt, da es den Großteil des planerischen Außenbereichs für die Windenergie ausschließt und laufenden Planungen eine Absage erteilt.“
Sein dringender Appell an die Landesregierung: „Verzichten Sie darauf, diese Regelung als Gesetz zu veredeln. Wenn die Übergangsregelung in dieser Form kommt, wird das Landesplanungsgesetz das Verhinderungsinstrument für die nächsten Jahre. Wer verzögert, der erschwert und verschärft den Klimaschutz zu Lasten der jungen Generation.“
Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 17.4.2024
www.lee-nrw.de
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