„Restriktionen halten Floating-PV klein“

In Nordrhein-Westfalen sind Mitte dieses Jahres fünf schwimmende Solarparks (Floating-PV) mit weniger als 10 MW Leistung am Netz gewesen. Dabei ist das Potenzial groß, betonte der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). Landesweit gebe es genügend künstlich angelegte Gewässer wie Baggerseen, Kiesgruben oder Löschteiche.

Ein Gastkommentar von Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender des LEE NRW, bei Energate-Messenger.de

Fakt ist aktuell, dass durch unsinnige gesetzliche Restriktionen die nutzbaren Wasserflächen für Floating-PV künstlich klein gehalten werden. Durch eine Gesetzesänderung im Rahmen des Osterpaketes 2022 ist die Anlagengröße auf 15 Prozent der Gewässeroberfläche begrenzt und ein Uferabstand von mindestens 40 Metern festgelegt worden, was viele Floating-Projekte schlichtweg unwirtschaftlich macht und ein enormes Flächenpotenzial verschenkt.

Gründe für Restriktionen unklar

Schon die Vorgeschichte dieser Gesetzesänderung, die auf den letzten Metern der Gesetzesberatung auf Druck des Bundesumweltministeriums zur Überraschung aller Beteiligten eingeführt wurde, ist dubios. Eine wissenschaftliche Begründung für die Restriktionen gibt es bis heute nicht, auch keine Hinweise darauf, dass Floating-PV-Anlagen überhaupt nachteilige Auswirkungen auf künstliche Gewässer haben konnten.

Im Gegenteil: Die positiven Wirkungen sind unstrittig. Die schwimmenden Module reduzieren die Verdunstung von Wasser, was besonders in trockenen Regionen vorteilhaft ist. Gleichzeitig wird durch die verminderte Sonneneinstrahlung die Algenbildung in Gewässern verlangsamt. Dies dient auch dem Artenschutz, da die Algen dem Wasser Sauerstoff entziehen, was sich insbesondere in kleineren Seen und stehenden Gewässern in der Sommerzeit negativ auf Fische und Pflanzen auswirkt.

Ministerien sind sich uneinig

Genau das hatte zwischenzeitlich auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erkannt und im Frühjahr 2023 in seiner Photovoltaik-Strategie eine Nachjustierung der Anforderungen für Floating-PV empfohlen. Das ebenfalls grün-geführte Bundesumweltministerium beharrt hingegen darauf, dass zunächst eine wissenschaftliche Untersuchung erfolgen müsse, um mögliche ökologische Schäden auszuschließen. Für die geplante wissenschaftliche Untersuchung ist auch eineinhalb Jahre später noch nicht einmal ein Untersuchungsauftrag vergeben worden.

Die ersten Planungen für diese Studie sehen offenbar so aus, dass ausgewählte künstliche Gewässer ohne Floating-PV-Anlagen im ersten Schritt drei Jahre wissenschaftlich untersucht werden. Danach sollen diese Gewässer mit Floating-PV ausgestattet werden, um dann erneut drei weitere Jahre auf mögliche ökologische Auswirkungen untersucht zu werden. Im Ergebnis bedeutet das mindestens sechs bis acht Jahre Blockade für einen dynamischen Floating-PV-Ausbau.

Lange Genehmigungszeiten blockieren Floating-PV

Nun hat das Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vorgelegt. Diese Vorschläge ändern nichts an den Restriktionen für Floating-PV, sondern versprechen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Verkürzung der wasserrechtlichen Genehmigungsfristen für erneuerbare Energien. Ein näherer Blick in den Gesetzentwurf offenbart Erstaunliches: So sollen die Wasserbehörden künftig für die Genehmigung von Wasserkraftanlagen und Solaranlagen mit einer Leistung von 150 Kilowatt oder mehr zwei Jahre (!) Zeit haben. Das Bundesumweltministerium sieht das als großen Beschleunigungsfortschritt und offenbart damit zugleich, welche noch sehr viel längeren Genehmigungszeiten bislang für „normal“ gehalten worden sind.

Es bleibt zu hoffen, dass der Bundestag die WHG-Novelle dazu nutzen wird, die unsinnigen Floating-PV-Restriktionen aufzuheben und die Genehmigungsfristen durchgreifend zu verkürzen. Dass das Bundesumweltministerium unverständlicherweise den Floating-PV-Ausbau behindert, blockiert auch den Solarausbau in NRW. Etwa 90 Prozent der installierten Solarleistung in Nordrhein-Westfalen entfallen bislang vor allem auf private und gewerbliche Dächer. Für den nächsten Ausbausprung braucht NRW zusätzlich viele Freiflächenprojekte ohne Flächenkonkurrenz, also auf Parkplätzen und eben auch auf künstlichen Gewässern.

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 21.8.2024
www.lee-nrw.de

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