Im Entschließungsantrag zum EEG 2021 hatte die Bundesregierung angekündigt, noch im ersten Quartal des Jahres Vorschläge zu machen, wie das Repowering dynamisiert werden kann. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zur Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zu §16b des Bundesimmissionsschutzgesetzes macht sie diesen Zeitplan zunichte.
„Die Bundesregierung hat es sich selbst zur Aufgabe gemacht, bis Ende März eine regulatorische Grundlage für einen effizienten Ersatz ausgeförderter Anlagen zu schaffen. So steht es in Ziffer 6 des Entschließungsantrags der Regierungsfraktionen. Mit dem Kabinettsbeschluss verunmöglicht sie die Einhaltung dieser Vorgabe“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie e.V.
Das Repowering spielt in der Energiewende eine wichtige Rolle. Zahlreiche Anlagen die seit 20 Jahren deutschlandweit grünen Strom erzeugen, fallen in den kommenden Jahren aus der EEG-Fördersystematik. Allein in diesem Jahr sind es knapp 4.000 Megawatt (MW). Bis 2025 folgen jährlich durchschnittlich bis zu 2.400 MW. „Es braucht jetzt einen Anstoß diese Kapazitäten zu erneuern. Wo immer möglich sollte dies in den akzeptierten Bestandsflächen, wo dies nicht geht auf neuen Flächen angeschoben werden. Wir haben der Bundesregierung aufgezeigt, was dafür notwendig ist. Wenige Klärungen in einigen Gesetzen können Repowering massiv antreiben und Deutschland in der Energiewende voranbringen“, so Hermann Albers.
Das Positionspapier zum Repowering finden Sie hier.
Quelle: BWE e.V., 17.3.2021
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