Eine Studie im Auftrag des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW zeigt, dass rund 70 Prozent der im Regionalplanentwurf Münster ausgewiesenen Flächen für die Windenergie ungeeignet sind
Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat die Bundesregierung alle Bundesländer verpflichtet, bis 2032 durchschnittlich zwei Prozent ihrer Fläche planerisch für die Windenergienutzung auszuweisen. Nordrhein-Westfalen, dessen Flächenziel 1,8 Prozent beträgt, hat wiederholt angekündigt, die erforderlichen Flächen bereits bis 2025 nach Berlin zu melden. Deshalb hat die Landesregierung in diesem Sommer den Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) vorgelegt. Darin werden nicht nur das Flächenziel auf die sechs Planungsregionen des Landes verteilt, sondern auch die Regionalplanungsbehörden angehalten, ihrerseits in die Planung einzusteigen und bis 2025 abzuschließen. Die Planungsregion Münsterland ist dabei aufgefordert, 2,13 Prozent der Fläche – d.h. 12.670 Hektar – für die Windenergie bereitzustellen.
Für das Münsterland liegt der Entwurf für den neuen Regionalplan bereits seit Dezember 2022 vor. Das Münsterland ist seit vielen Jahren ein Vorreiter beim Ausbau der Windenergie, läuft nun aber Gefahr, diese Spitzenposition zu verspielen. Denn der vorliegende Regionalplanentwurf ist unzureichend: Er steht im Widerspruch zu den Standards, anhand derer das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrauchschutz (LANUV) in diesem Frühjahr eine aktualisierte landesweite Flächenanalyse für den weiteren Windenergieausbau vorgelegt hat. Diese LANUV-Studie wiederum ist die Grundlage für alle Flächen, die bei der LEP-Überarbeitung in den sechs Planungsregionen ausgewiesen werden sollen.
„Im Ergebnis weist der vorliegende Planentwurf aus Münster Flächen als Windenergiegebiete aus, die überhaupt nicht für die Windenergie nutzbar sind“, kritisiert Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), „das steht auch im krassen Widerspruch zur geltenden Rechtslage, da das Windflächenbedarfsgesetz die Bundesländer verpflichtet, nur Flächen als Windenergiegebiete auszuweisen, die auch tatsächlich nutzbar sind.“
Um diese Kritik zu untermauern, hat der LEE NRW das auf Flächen- und Datenauswertung spezialisierte Geodatenanalysebüro Nefino GmbH beauftragt, die Flächen des Regionalplanentwurfs zu analysieren und mit den Anforderungen des LANUV-Kriterienkatalogs abzugleichen. „Das Ergebnis ist wirklich ernüchternd“, resümiert Mildenberger, „denn rund 70 Prozent der im Regionalplanentwurf vorgesehenen Flächen sind für die Errichtung neuer Windenergieanlagen nicht nutzbar.“
So weist der Planentwurf beispielsweise Flächen aus, die vor rund zwei Jahrzehnten für die damaligen Windenergieanlagen geeignet gewesen sind. Die Windenergie-Technologie hat sich weiterentwickelt: Waren um die Jahrtausendwende Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von um die 100 Meter Standard, so sind es inzwischen 200 bis 250 Meter. Deshalb hat das LANUV in seiner Flächenanalyse notwendige Abstände zur Wohnbebauung und zu Einzelgebäuden im sogenannten Außenbereich von mindestens 500 Metern eingeplant. Im Regionalplanentwurf fehlen genau diese Puffer – viele der auszuweisenden Windenergiegebiete werden planerisch sogar über Wohngebäude gelegt. Das heißt nicht, dass Windenergieanlagen künftig ohne jeglichen Abstand zur Wohnbebauung errichtet werden dürfen, denn es gelten weiterhin selbstverständlich die Anforderungen des Immissionsschutzes. Christian Mildenberger: „Letztlich können auf den im Planentwurf ausgewiesen Flächen keine neue Windenergieanlagen gebaut werden.“
Der Planentwurf in der bislang vorliegenden Fassung wird nach Einschätzung des LEE NRW das bundesgesetzliche Ziel für die Flächenausweisung nicht erfüllen. „Der aktuelle Plan gefährdet nicht nur das Ziel der Landesregierung, die bundesgesetzliche Flächenausweisung frühzeitig zu erfüllen, sondern auch die gesetzliche Erfüllungspflicht des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt“, verweist LEE NRW-Geschäftsführer Mildenberger auf die Konsequenzen.
Der LEE NRW fordert die Bezirksregierung Münster auf, den gesetzeswidrigen Entwurf für den neuen Regionalplan schnellstmöglich zu überarbeiten.
Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 7.9.2023
www.lee-nrw.de
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