Regionalplan Köln: Aufstellungsbeschluss mit Fragezeichen

Der LEE NRW hält das vom Land für die Planungsregion Köln vorgesehene Flächenziel für ambitioniert: Die Topographie im rechtsrheinischen Bereich ist für einen wirtschaftlichen Betrieb von Windenergieanlagen kaum geeignet. Davon kann im linksrheinischen Bereich nicht die Rede sein. Allerdings erschweren hier zahlreiche Erdbebenmessstationen sowie die beiden Militärflughäfen Nörvenich und Geilenkirchen den Bau moderner Windenergieanlagen im Plangebiet.

Insbesondere die von der Bundeswehr als notwendig erachteten sogenannten Mindestführungshöhen (MVA) für die Flugsicherung lassen in vielen Gebieten nur die Errichtung wenig effizienter Windenergieanlagen mit einer Höhenbegrenzung zu. Von den bekannten Herstellern für Windenergieanlagen bietet kaum einer die dafür notwendigen kleineren Anlagen noch an. „Wir wissen um die Herausforderungen bei der Flächensuche in Köln und schätzen die Bemühungen des Regionalrats hier geeignete Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Daher ist es für uns unverständlich, dass im Planentwurf weiterhin in einem großen Umfang Flächen mit – teils deutlichen – Höhenbeschränkungen enthalten sind“, kritisiert Madeline Bode, stellvertretende Geschäftsführerin des LEE NRW. „Flächen, die nur Windenergieanlagen mit einer Höhe unterhalb von 200 Metern zuließen, sind für keinen Investor attraktiv, da sich solche Anlagen einfach nicht wirtschaftlich betreiben lassen.“

Den Flächenzielen der einzelnen Planungsregionen im Land hatte eine vom Landeswirtschaftsministerium beauftragte Potenzialanalyse zugrunde gelegen – diese hatte die MVA-Problematik jedoch überhaupt nicht berücksichtigt. Der Kölner Regierungspräsident Thomas Wilk und der Regionalratsvorsitzende Rainer Deppe hatten die Landesregierung deshalb im August darauf hingewiesen, dass das Flächenziel nur schwer umzusetzen sei. Die Kritik am Vorgehen des Landes ist in der jüngsten Sitzung des Regionalrates erneuert worden. „Wir begrüßen, dass der Regionalrat bemüht ist geeignete Flächen zu finden und ihn diesem Zusammenhang heute beschlossen, hat weitere Gebiete, etwa Bereiche zum Schutz der Natur (BSN), einer Überprüfung zu unterziehen“, erklärt Bode. „Der Landesentwicklungsplan lässt diese Möglichkeit explizit zu. Allerdings hätte man diesen Schritt vor Offenlage des Plans gehen sollen, um das Verfahren durch spätere Änderungen am Entwurf nicht unnötig zu verzögern.“

Für den LEE NRW ist es für den weiteren landesweiten Ausbau der Windenergie unverzichtbar, dass die in den Regionalplänen ausgewiesenen Windenergiegebiete auch tatsächlich für moderne Windenergieanlagen geeignet sind. Madeline Bode: „Windenergiegebiete dürfen keine faktischen Phantomplanungen sein. Der LEE NRW wird den Prozess für die Flächenausweisung im Regionalplan Köln weiterhin konstruktiv begleiten, aber es ist offensichtlich, dass hier weiterhin viel Arbeit zu leisten ist.“

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 20.12.2024
www.lee-nrw.de

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