Regionalplan Detmold: Chancen liegen gelassen

Der neue Regionalplan Detmold schafft zwar die Mindestflächenausweisung für neue Windenergiebereiche, ist aber ansonsten wenig ambitioniert, bedauert der Landesverband Erneuerbare Energie NRW.

Die Ausweisung zusätzlicher Flächen für die künftige Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen geht voran: Nachdem in der ersten Märzhälfte der Regionalrat im Regierungsbezirk Arnsberg grünes Licht für zahlreiche neue Windenergiebereiche in Südwestfalen gegeben hat, liegt ein solcher Beschluss nun auch für den Regierungsbezirk Detmold vor. Danach gibt es im Regionalplan Ostwestfalen-Lippe demnächst Bereiche im Umfang von 14.090 Hektar Fläche, die für die Nutzung der Windenergie vorgesehen sind. „Mit ihrem Versprechen, die Regionalplanung zur Ausweisung von Windenergiebereichen im Laufe dieses Jahres abzuschließen, ist die Landesregierung damit ein gutes Stück vorangekommen“, kommentiert Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), den Beschluss. Allerdings habe der neue Regionalplan für Ostwestfalen-Lippe Chancen liegen gelassen, er beinhalte eine Reihe von Schwachstellen, „die vermeidbar gewesen sind.“

Zu diesen Schwachstellen zählt Jürgen Wrona, Sprecher des Regionalverbandes OWL im LEE NRW, dass an die 90 Prozent der neuen Flächen allein auf die beiden Kreise Höxter und Paderborn entfallen: „In einigen der dortigen Kommunen hat das nicht nur zu Frust, sondern auch zu Protesten geführt.“ Der Regionalrat habe eine wichtige Chance verpasst, die neuen Windenergieanlagen viel besser auf die gesamte Region zu verteilen.

Für Wrona ist der neue Regionalplan außerdem „auf Kante genäht.“ Die von der Landesregierung vorgegebene Mindestflächenausweisung wird lediglich um knapp 200 Hektar „übertroffen, die als Reserve dient: „Ein größerer Puffer wäre sinnvoll gewesen. Wir werden erleben, dass sich so manche ausgewiesene Fläche im Genehmigungsverfahren als ungeeignet erweisen wird.“

Negativ und unverständlich ist für den LEE NRW die Tatsache, dass der neue Regionalplan Gewerbe- und Industriegebiete als Anlagenstandorte ausschließt: „Gerade in der starken mittelständisch geprägten Wirtschaftsregion OWL mit ihren 150.000 Unternehmen ist damit eine große Chance vertan worden, der Industrie die Möglichkeit auf einen kostengünstigen Strombezug zu ermöglichen“, stellt LEE NRW-Vorsitzender Vogel enttäuscht fest. Eine solch erzeugungsnahe Stromnutzung hilft nicht nur Stromnetze zu entlasten, sondern auch den Bau neuer Trassen überflüssig zu machen: „Auf Bundesebene wird derzeit über die Senkung der zu hohen Netznutzungsentgelte verhandelt. Der neue Detmolder Regionalplan hätte einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, dass Gewerbe- und Industriegebiete günstigen, grünen Strom erhalten.“

Mit dem Beschluss des Regionalplans und der Erfüllung der Mindestflächenvorgabe ist die Windenergienutzung an anderen Standorten jedoch nicht kategorisch ausgeschlossen. Der LEE NRW wirbt deshalb dafür, dass Kommunen auch außerhalb der regionalplanerisch festlegten Bereiche Flächen für die Windenergienutzung im Rahmen der sogenannten Positiv-Planung ermöglichen: „Städte und Gemeinde, von denen keine Flächen im Regionalplan berücksichtigt worden sind, die aber dennoch von der Windenergie profitieren wollen, können mit den notwendigen politischen Mehrheiten die entsprechenden Flächen im Rahmen ihrer Bauleitplanung ausweisen. Auch wenn dieser umständlichere Weg mit einer progressiveren Regionalplanung vermeidbar gewesen wäre“, betont LEE NRW-Vorsitzender Hans-Josef Vogel. Einige Kommunen entscheiden sich bereits für diesen Weg, um neben den Standortfaktor der Erneuerbaren Energien, auch zum Beispiel die Haushaltskassen der eigenen Kommune über Beteiligungsformate aufzubessern oder gar lokal günstigere Stromtarife zu ermöglichen.

Nach dem Feststellungsbeschluss der Regionalplans im Regionalrat Detmold muss die Landesplanungsbehörde im NRW-Wirtschaftsministerium dem neuen Plan noch zustimmen. Erst mit der Veröffentlichung des Regionalplans im Gesetz- und Verordnungsblatts NRW treten die Änderungen auch final in Kraft.

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 24.3.2025
www.lee-nrw.de

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