Angesichts der anstehenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes haben die Energieminister und Energieministerinnen bzw. Senatoren und Senatorinnen der grün mitregierten Länder den Bund vor einer massiven Begrenzung des Ausbaus der Windenergie gewarnt. Sie erklärten heute (15. April 2016) gemeinsam:
Die Klimaschutzkonferenz von Paris hat einen klaren Handlungsauftrag formuliert: Alle Länder müssen ihre Anstrengungen für den Klimaschutz erheblich verstärken, um den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen. Diesem Signal müssen gerade im Energiewendeland Deutschland nun Taten folgen, denn der CO2 Ausstoß in Deutschland ist im Jahr 2015 gegenüber den Vorjahren sogar gestiegen. Wir halten daher zusätzliche Anstrengungen bei der Umsetzung der Energiewende für erforderlich – dies dient auch der deutschen Wirtschaft und der regionalen Wertschöpfung.
Die Bundesregierung tut das Gegenteil. Sie will den Ausbau aller Erneuerbaren Energien auf maximal 45 Prozent am Strommix bis 2025 deckeln. Dies ist ein Zeichen der Mutlosigkeit, denn die erneuerbaren Energien könnten bis dahin einen deutlich höheren Anteil zur Energieversorgung beitragen und damit mehr Klimaschutz und mehr zukunftsfähige Arbeitsplätze garantieren.
Sie beabsichtigt, weiter den Ausbau der Windenergie massiv zu begrenzen und kündigt damit das zwischen Bund und Ländern im April 2014 vereinbarte Ausbauziel von längerfristig 2,5 GW netto auf. Der damalige länderübergreifende Kompromiss war für alle Beteiligten nicht leicht. Ihn nun einseitig wieder aufzukündigen ist fatal und gefährdet die gemeinsame energiepolitische Geschäftsgrundlage.
Wir teilen das Argument der Bundesregierung ausdrücklich nicht, dass diese Kürzung aus Gründen der Kostenbegrenzung oder des zu langsamen Netzausbaus notwendig oder gar sinnvoll sei: Seit dem Jahr 2014 wurden in Deutschland ca. 4 GW Onshore-Windenergie brutto pro Jahr zugebaut, ohne dass dies eine nennenswerte Steigerung der EEG-Umlage zur Folge gehabt hätte. Die Grünen Energieminister*innen und Senatoren halten daher an der im Jahr 2014 erzielten Einigung fest.
Der zukünftige Ausbau der Erneuerbaren Energien sollte deutschlandweit stattfinden können, damit das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien erschlossen und die damit einhergehenden Nutzen und Lasten der Energiewende angemessen verteilt werden können.
Weiterhin muss dringen die Akteursvielfalt erhalten bleiben. Bürgerenergiegesellschaften sind das Rückgrat der Energiewende und tragen wesentlich zur Demokratisierung der Energiewirtschaft und zur gesellschaftlichen Akzeptanz bei. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Sonderregelungen reichen jedoch bei weitem nicht aus. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, hier deutlich nachzubessern.
Quelle: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SH, 15.04.2016
www.schleswig-holstein.de
zum Nachlesen Referentenentwurf in der Version vom 29.2.2016
zum Thema: Sechs Verbände kritisieren den Entwurf für das EEG 2016
vgl. Die Bundesregierung sabotiert den Kampf gegen die Klimakatastrophe