Der aktuelle Referentenentwurf aus dem BMWK zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält viele begrüßenswerte Ansätze, wie entscheidende Aspekte des deutschen Energiemarktes neu geregelt werden können, befindet BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter in einer Ersteinschätzung.
„Lange haben wir darauf gewartet, endlich naht die Umsetzung: Energy Sharing wird endlich angepackt, für das die EU bereits eine Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 gesetzt hatte. Der BEE hat schon vor längerem darauf hingewiesen, dass die Zeit drängt und konkrete Vorschläge zur Implementierung gemacht werden müssen. Wir begrüßen, dass nun die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende weiter gestärkt und gleichzeitig die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren erhöht wird“, kommentiert die BEE-Präsidentin. Energy Sharing erlaubt es regionalen Stromverbrauchern – darunter Privathaushalten, Kommunen sowie kleinen und mittleren Unternehmen –, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen und gemeinsam Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu betreiben, die Energie zu verteilen und zu verbrauchen.
Schwächen hat der Referentenentwurf jedoch im Bereich der Netzverknüpfung: „Allgemein werden die Bedingungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen verbessert und viele Punkte der im Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen mit BMWK und Netzbetreibern erarbeiteten Fokusagenda werden adressiert. So kann beispielsweise der verpflichtend und einheitlich ausgestaltete Kapazitätsreservierungsmechanismus einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Netzanschluss zu beschleunigen. Die Verteilnetzbetrieber sollen zudem künftig über ein zentrales Online-Tool zunächst unverbindliche Netzanschlussauskünfte erteilen und so darüber informieren, welche Anschlusskapazität an einem Netzverknüpfungspunkt zur Verfügung steht und welche Alternativen es gibt. Zudem tragen verbesserte Transparenz und verbindliche Fristen im Netzanschlussverfahren zu einer effektiveren Planung der Anschlüsse bei. Leider bleibt der Entwurf jedoch bei innovativen Netzanschlusskonzepten hinter den Möglichkeiten zurück.
Die vom BEE vorgeschlagene Überbauung der Verknüpfungspunkte mit mehreren Erneuerbaren-Energien-Anlagen, flankiert von Speichern und Sektorenkopplung, ist im Entwurf nicht enthalten. Hier wird eine große Chance vertan, die bereits bestehende Netzinfrastruktur effizienter zu nutzen und somit zu einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau der Erneuerbaren beizutragen. Eine Einschätzung, die so auch bereits von der Bundesnetzagentur geteilt wurde, weshalb der Vorschlag noch bis Ende des Jahres umzusetzen ist“, so Peter.
Ebenfalls fehlen Maßnahmen für die Direktvermarktung sowie den Umgang mit negativen Strompreisen. „Das BMWK hat zwar im Begleitschreiben zum Entwurf angekündigt, sich auch noch mit diesen Punkten befassen zu wollen, wachsende negative Strompreise müssen aber dringend adressiert werden, um die Kosten im Rahmen zu halten. Das Leitprinzip ist hier die Flexibilität, die erzeuger-, speicher-, und verbraucherseitig die fluktuierenden Quellen Wind und Solar flankiert. Auch muss eine Mengenabsicherung anstelle der bisherigen Zeitförderung im EEG eingeführt werden. Der BEE hat bereits 2021 in einer umfassenden Studie aufgezeigt, wie negative Strompreise vermieden und Bezahlbarkeit der Energiekosten, Investionssicherheit und die Akteursvielfalt der Energiewende garantiert bleiben“, so Peter abschließend.
Quelle: BEE e.V., 30.8.2024
www.bee-ev.de
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