Referentenentwurf für EEG Novelle gefährdet Mittelstand, untergräbt Akzeptanz und stellt Exportstärke infrage

Bundesregierung muss nachbessern. „Die im EEG angelegte Degression sowie die dort verankerten marktwirtschaftlichen Instrumente machen alle Ziele der Bundesregierung mit einer einfachen Fortschreibung des EEG erreichbar. Dagegen stehen wir nun vor einem Systembruch, der die akzeptanzfördernde breite Investorenbeteiligung gefährdet und die erfolgreiche Windindustrie massiv verunsichert.

Drei Monate liegen zwischen den Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums und der jetzt gestarteten Ressortabstimmung zur EEG Novelle 2016. Wir sehen, dass es gegenüber den Eckpunkten erste sinnvolle Korrekturen gibt. Diese tragen allerdings den Erfordernissen einer erfolgreichen Fortsetzung der Energiewende nicht ausreichend Rechnung“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie, in einer ersten Reaktion auf den bekannt gewordenen Referentenentwurf zur Novelle des EEG 2016, in denen das Ausschreibungssystem für Wind an Land im Mittelpunkt steht.„Mit den nun auf dem Tisch liegenden Vorschlägen bleibt die Kostentransparenz auf der Strecke, wird die Akteursvielfalt eingeschränkt und werden die EE-Ausbauziele gefährdet. Der Entwurf steht im deutlichen Widerspruch zu der Tatsache, dass inzwischen alle Akteure im Bereich der Energiewirtschaft voll auf Erneuerbare Energien setzen. Die im EEG 2014 vereinbarte Netto-Ausbaumenge von jährlich 2.500 Megawatt bei Wind an Land wird angegriffen. Zwar weist der Erläuterungsteil zum Referentenentwurf und § 4 des Gesetzestextes auf diese hin, definiert sie aber als Ausbaudeckel um. Dies ist nicht zu akzeptieren. Zudem soll Wind an Land weiter über eine hoch komplexe Formel auf eine  Steuerungsgröße reduziert werden. Ein in der Folge dauerhaft niedriges Ausbauvolumen stellt die Spitzenposition deutscher Hersteller in internationalen Märkten in Frage und bedroht damit 150.000 Arbeitsplätze. Deutschland läuft Gefahr, nach der Fotovoltaik auch die erfolgreich aufgebaute Position in der Windenergie an Land leichtfertig aus der Hand zu geben.Auch das scheinbare Zugeständnis an kleine Akteure in Form von besonderen Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften bleibt zu restriktiv und wird viele Akteure vom Markt ausschließen. Damit liegt weiter kein De-Minimis-Mechanismus vor, wie er von der EU Kommission ausdrücklich zugelassen wird. Und überdies finden die klaren und auf deutschen Druck erfolgten Vereinbarungen der Klimakonferenz in Paris nach wie vor keine nationale Umsetzung.

Jetzt ist das Gesetzgebungsverfahren gestartet. Bundesregierung, Länder und Parlamente haben es in der Hand, die beschäftigungs- wie industriepolitische Erfolgsgeschichte der deutschen Energiewende fortzuschreiben. Dafür sind allerdings weitere Korrekturen erforderlich“, appellierte Hermann Albers.

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V., 1.3.2016
www.wind-energie.de

vgl. EEG-Novelle 2016 – Folgen eng begrenzter Ausschreibungen für den Industriestandort berücksichtigen.

s. auch: Deutschland verfehlt Klimaschutzziele – BEE fordert Anhebung des EE-Deckels