Der LEE NRW begrüßt grundsätzlich die Ankündigung von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart, sich für Korrekturen im bundesweiten Ausschreibungsverfahren für die Windenergie an Land einsetzen zu wollen. Eine kurzfristige Anhebung des Auktionsvolumens sei dringend notwendig. Zugleich widerspricht der Verband aber deutlich der vom Minister dargestellten Ausbauperspektive, wonach unter dem aktuellen Kurs der NRW-Landesregierung mit einer Verdopplung des Windenergieausbaus bis 2022 zu rechnen sei.
„Man kann nicht auf der einen Seite ein ganzes Bündel an Verhinderungsmaßnahmen für die Windenergie ankündigen und auf der anderen Seite Zubaurekorde für die nächsten fünf Jahre in Aussicht stellen. Das passt nicht zusammen. Wenn man wirklich eine Entfesselung für die Windenergie erreichen will, braucht es einen klaren Fahrplan, der den Unternehmen auch Planungssicherheit gibt. Hier muss die Landesregierung dann auch in ihrem konkreten Handeln Farbe bekennen“, kommentierte Dipl. Ing. Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW, die Aussagen des Ministers.
So hatte Pinkwart gestern bekannt gegeben, dass er für Nordrhein-Westfalen mit einer Verdopplung der installierten Windenergieleistung bis zum Jahr 2022 rechne. Dementsprechend müsste die Zahl von derzeit rund 3.500 Windrädern mit knapp 5.000 Megawatt (MW) Leistung in NRW bis zum Jahr 2022 auf 10.000 MW steigen. Für eine solche Verdopplung müssten jährlich mehr als 1.000 Megawatt bzw. rund 350 Anlagen neu zugebaut werden. Das wären jedes Jahr fast doppelt so viele, wie im bisherigen Rekordjahr 2016.
Demgegenüber sieht der NRW-Koalitionsvertrag von CDU und FDP aber deutliche Einschränkungen für den Ausbau der Windenergie vor. So soll für Windräder vor allem eine verbindliche Abstandsvorgabe von 1.500 Metern zu allgemeinen und reinen Wohngebieten eingeführt und der Bau von Windrädern im Wald weitestgehend verhindert werden. Unmittelbar nach den Koalitionsverhandlungen hatte der FDP-Vorsitzende Christian Lindner dargelegt, dass mit den geplanten Maßnahmen künftig rund 80 Prozent der landesweiten Potentialflächen für die Windenergie wegfallen würden.
Um insbesondere bei der geplanten Abstandsvorgabe zu einer rechtssicheren Umsetzung zu kommen, macht sich die NRW-Landesregierung gerade in den Berliner „Jamaika-Verhandlungen“ für die erneute Einführung der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch stark. Dabei zeigt gerade das Beispiel Bayerns, welche negativen Folgen die Anwendung der Länderöffnungsklausel mit einer restriktiven Abstandsvorgabe für den Windenergieausbau hat. So ist die Projektierung neuer Windräder dort nahezu vollständig zum Erliegen gekommen. Wie man angesichts solcher Maßnahmen und der damit verbundenen Konsequenzen seitens des NRW-Wirtschaftsministeriums von künftigen Rekordzuwächsen ausgehen könne, sei für den LEE NRW nicht nachvollziehbar.
Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW), 26.10.2017
www.lee-nrw.de
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