„Der Bundesverband WindEnergie (BWE) spricht sich schon vor dem Hintergrund seiner Gründungsgeschichte für eine breite Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen an der dezentralen Erzeugung erneuerbarer Energien aus. Wir haben die Energiewende immer auch als Chance gesehen, die Energiewirtschaft zu demokratisieren und in die Hände lokaler Akteure zurückzuführen. Die Initiative zur Schaffung eines Gesetzes für die Beteiligung an Vorhaben der Erneuerbaren Energien können wir daher nachvollziehen und verstehen.
Der BWE sieht sich dabei auf einer Linie mit dem WindEnergy Network Mecklenburg-Vorpommern. Dessen Vorsitzender Andree Iffländer erläuterte: „Die direkte unternehmerische Beteiligung an Projekten kann einen Weg zur Akzeptanzförderung darstellen. Das Gesetz sollte aber durch alternative, vor allem risikoarme und frei kombinierbare Teilhabeformen, wie z.B. Stromsparbriefe, Gemeindebeteiligungen und lokale Stromtarife, ergänzt werden. Möglicherweise kann eine gesetzliche Regelung auch für Rechtssicherheit sorgen, indem ein Standard für in der Praxis bereits anzutreffende Formen lokalen Engagements gesetzt wird. Wir machen uns aber Sorgen, dass die auf unser Bundesland beschränkte Umsetzung zu Nachteilen für Akteure in Mecklenburg-Vorpommern führen könnte. Dies gilt es gerade mit Blick auf bundeseinheitliche Ausschreibungen zu vermeiden.“
„Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Zielstellung und stellt damit eine langfristige und länderübergreifende Aufgabe dar. Das vorgeschlagene Landesgesetz sehen wir in diesem Kontext als Impuls, um eine bundeseinheitliche Regelung zu diskutieren. Um Entwicklungsnachteile für Mecklenburg-Vorpommern auszuschließen, sollte unser Bundesland allerdings auf einen Alleingang verzichten“, so die Vertreter der Windenergiebranche.
Bundesverband WindEnergie und WindEnergy Network haben im Sommer eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.
Downloads:
- Wesentliche Positionen zur gemeinsamen Stellungnahme
- Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V., 27.08.2015
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