Die Fördersätze für Solarstrom aus Anlagen, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September in Betrieb genommen werden, sollen nicht gekürzt werden. Das hat die Bundesnetzagentur am Donnerstag bekannt gegeben. Seit der EEG-Novelle von 2014 muss die Förderung von Ökoenergieanlagen monatlich angepassst werden.
Darüber, ob die Förderung abgesenkt wird, gleich bleibt oder sogar steigt, entscheidet der Zubau der vergangenen zwölf Monate. Der lag nach Angaben der Netzagentur mit 1.366 Megawatt weit unter dem gesetzlich festgelegten Korridor von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Weil die Fördersätze aber nur angehoben werden, wenn der Zubau mehr als 1.400 Megawatt unter dem Korridor liegt, bleiben sie in diesem Fall gleich.
Trotz der Tatsache, dass nicht einmal der vom EEG vorgesehene Ausbau erreicht werden konnte, ist die Branche optimistisch. Der Bundesverband der Solarwirtschaft erwartet, dass der Weltmarkt für Photovoltaik auch in diesem Jahr zweistellig wächst. Nach Angaben des Verbandes können die in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen rein rechnerisch den Jahresstromverbrauch von über zehn Millionen Drei-Personen-Haushalten decken.
Quelle: klimaretter.info, 2./5.7.2016