Ohne Brücke für den Weiterbetrieb verliert das EEG an Kraft

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Am 14. Oktober 2020 lud das Bundeswirtschaftsministerium zum Runden Tisch der Windenergie ein, bei dem Möglichkeiten zur Flankierung des Weiterbetriebs von Bestandsanlagen diskutiert wurden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte darauf aufbauend einen Vorschlag angekündigt, der ins parlamentarische Verfahren zum EEG 2021 einfließen sollte. Dies ist bislang nicht geschehen. Am heutigen Mittwoch befasst sich der zuständige Bundestagsausschuss mit dem Gesetzentwurf. Dazu erklärt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie:

„Der Vorschlag ist überfällig, dennoch fehlt er weiter. Dabei liegen gut ausgearbeitete Ideen bereits auf dem Tisch. Ohne eine wirtschaftliche Flankierung trägt die Brücke für den Weiterbetrieb nicht bis zur Etablierung einer nationalen Repoweringstrategie. Ohne die Brücke verliert das EEG an Kraft. Sollte Peter Altmaier weiterhin keinen tragfähigen Vorschlag vorlegen, wird es die dringende Aufgabe des Parlamentes sein, die Energiewende an dieser Stelle nicht aufzugeben.

Wir sind uns einig, dass angesichts der COVID-19-Verwerfungen am Strommarkt gehandelt werden muss. Es braucht eine Regelung für Bestandsanlagen der ersten Generation. Die Politik muss handeln, damit gut akzeptierte Bestandsflächen nicht aufgegeben werden, sondern die Basis für eine nationale Repoweringstrategie bilden können. Deutschland hat angesichts von fast 16.000 Megawatt, die bis 2025 aus der Förderung ausscheiden, die Chance, der zentrale innovationsstarke Markt für Repowering in Europa zu werden. Dieses industrie- und energiepolitische Potenzial gilt es jetzt zu erschließen“, fordert Hermann Albers.

„Der überbrückende Weiterbetrieb ist die Voraussetzung dafür. Da nach Stilllegung einer Anlage ein rascher Rückbau erforderlich wird, geht ohne Weiterbetrieb die Bestandfläche verloren. Weiterbetrieb ist deshalb ein wichtiges Instrument zur Flächensicherung. Die Überbrückung muss über 24 bis 36 Monate wirtschaftlich ausgestaltet werden. Dazu soll – wie im EEG 2021 vorgeschlagen – der Jahresmarktwert garantiert und bis zur Höhe der durch die Fachagentur Wind an Land ermittelten Betriebskosten aufgefüllt werden, so dass eine anlagenspezifische Vergütung von bis zu 4,6 Cent erreicht wird. Dies gilt es im EEG 2021 zu verankern“, macht Hermann Albers deutlich.

Der BWE erneuert angesichts des heutigen Ausschusses seine Forderung nach einer nationale Repoweringstrategie, die Bestandsflächen anerkennt, das Repowering in der Regionalplanung stärkt, dieses in vereinfachten Verfahren besonders berücksichtigt und bereits geleistete Ausgleichsmaßnahmen anrechnet.

„Die Windenergie ist der starke Leistungsträger der modernen Energiewirtschaft. Es braucht Impulse, um die installierte Leistung mit effizienten Anlagen dynamisch zu erhöhen. Bis der Zubau wieder anspringt, ist der Weiterbetrieb im Bestand eine wichtige Komponente. Dafür braucht es eine Basis im EEG 2021“, so Hermann Albers.

Quelle: BWE e.V., 18.11.2020
www.wind-energie.de

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