Ob die Kohle unter Lützerath im Boden bleibt, wird auch beim Windkraftausbau in MV entschieden!

Heute wurden die Aufstellungszahlen für 2022 für den Windkraftausbau in den Bundesländern vorgelegt. Danach gingen in Mecklenburg-Vorpommern nur 15 Windkraftanlagen (WKA) mit zusammen 57 MW im Jahr 2022 neu in Betrieb. Gleichzeitig wurden 6 WKA mit ca. 8 MW abgebaut. Unterm Strich kamen also sogar nur 9 WKA mit ca. 50 MW neu im Jahr 2022 hinzu.

„Mecklenburg-Vorpommern bleibt damit weit hinter seinen Möglichkeiten und seinen selbst gesteckten Zielen zurück. Mit einem solch lustlosen Engagement bei der Energiewende lassen sich die notwendigen Klimaziele nicht erreichen oder die hohe Versorgungssicherheit mit Strom in der Bundesrepublik erhalten“, so Johann-Georg Jaeger, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien MV e.V.. „Angesichts von hunderten Genehmigungsanträgen auf neue Windkraftanlagen in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt liegt der Ball klar im Feld des zuständigen Klimaschutzministers Dr. Till Backhaus. Er muss seine Behörden endlich befähigen, Entscheidungen zu treffen und sie dazu auch ausdrücklich ermutigen! Zurzeit sehen sich seine Ämter zum Teil nicht in der Lage zum Beispiel zu denkmalpflegerischen Belangen eine Entscheidung zu treffen, obwohl die Denkmalpflege ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet hat.

Auch beim Thema Artenschutz werden im Land nur widerwillig die Vorgaben des Bundes akzeptiert und eher nach Schlupflöchern gesucht. Wir brauchen hier klare Ansagen unseres Klimaschutzministers Till Backhaus. Denn ob die Kohle unter Lützerath im Boden bleibt, hängt auch davon ab, wie schnell wir in MV unseren Beitrag zu einer 100% klimafreundlichen Stromversorgung in der Bundesrepublik leisten!“, so Johann-Georg Jaeger abschließend.

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien MV e. V. (LEE MV), 18.01.2023
https://www.lee-mv.de/

s. „Die EU benötigt einen Investitions-Turbo“

vgl. Energiewende kommt längst nicht so schnell voran wie geplant – Investitionsvolumen niedriger als erwartet

s. STELLUNGNAHME ZUM NRW-AUSFÜHRUNGSGESETZ BAUGB

vgl. „Wind-an-Land-Gesetz” für beschleunigte Flächenausweisung: Länder in die Umsetzung und Nachbesserungen durch den Bund!

vgl. EU-Notfall-Verordnung: Beschleunigung für den Windkraftausbau

s. UMSETZUNG DER EU-NOTFALL-VERORDNUNG ZÜNDET TURBO BEI DER ENERGIEWENDE

s. Stellungnahme zum Landessolargesetz Rheinland-Pfalz

vgl. Ausbauziele für die Windenergie auf See realisieren – planen allein reicht nicht!

s. Ausbau der Windenergie an Land 2022: Genehmigungen sind der Zubau der Zukunft!

s. REPOWERING ERMÖGLICHT SCHNELL UND AKZEPTANZSTARK MEHR WINDENERGIELEISTUNG

s. Licht und Schatten beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Südwesten

s. 2023 ZUM REKORDJAHR DER ERNEUERBAREN MACHEN – WIND UND SONNE ENTFESSELN, DEZENTRALES BACKUP SICHERN

vgl. INTERNATIONALE ENERGIEAGENTUR: ERNEUERBARE TECHNOLOGIEN SIND DIE ZUKUNFT

s. WINDENERGIE: WEITERHIN WARTEN AUF DEN AUSBAU-TURBO

s. 2023 – Neustart für die Windenergie

vgl. 2023 ZUM JAHR DER UMSETZUNG DES ERNEUERBAREN AUSBAUS MACHEN

vgl. WINDKRAFTFLAUTE: BUNDESNETZAGENTUR MUSS SCHNELL HANDELN!

s. Auch Ausschreibung im Dezember unterzeichnet – Schwaches Jahresfinale ist Mahnung an BNetzA

vgl. POSITIVER ERSTER SCHRITT: 1.000 METER-ABSTAND BEIM REPOWERING WIRD ABGESCHAFFT