Nordrhein-Westfalen forciert windige Gesetzesnovelle

LEE NRW

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW plädiert für eine schnelle Verabschiedung der Regionalpläne, um zu einer besseren kommunalen Steuerung neuer Windenergieprojekte zu kommen.

Auf Druck der NRW-Landesregierung wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich noch in dieser Woche eine Gesetzänderung beschließen, mit der landesweit wohl bis zu 1.000 Windenergievorhaben ausgebremst werden. Darauf haben sich die Unionsfraktion im Bundestag und die Regierungsfraktionen in einem Kompromiss zum Bundesimissionsschutzgesetz geeinigt. Dabei gingen die Forderungen, die das grüne Landeswirtschaftsministerium ursprünglich an den Bund gestellt hat, noch weiter. Bevor die noch immer nicht abgeschlossenen Regionalpläne im Land nicht verabschiedet sind, wollte die Landesregierung alle Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen stoppen.

„Für das Energieland NRW und eine schwarz-grüne Landesregierung ist das ein fatales Signal. Gerade erst hat die Landesregierung sich dafür gefeiert, Spitzenreiter bei neuen Windgenehmigungen zu sein. Jetzt will sie diese Ausbaudynamik abwürgen“, kritisiert Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). Dabei betont auch der LEE NRW die Notwendigkeit kommunaler und regionaler Steuerung. Das gehe aber nicht mit pauschalen Ablehnungen. „Mit dem Kopf durch die Wand kommt man hier nicht weiter“, so Vogel. Stattdessen sollten die Regionalräte jetzt schnellstmöglich ihre Planungen vorlegen. Bis das geschehen ist, müssen Baugenehmigungen nach geltendem Recht wie gehabt sorgsam geprüft werden. „Alles andere würde das Vertrauen von Bevölkerung und Unternehmen in die Energiewende erschüttern und auch der Akzeptanz vor Ort einen Bärendienst erweisen“, so Vogel.

Zum Hintergrund: Derzeit aktualisieren die fünf Bezirksregierungen und der Regionalverband Ruhr die Regionalpläne, um dem verfassungsrechtlichen Gebot eines „rechtzeitigen Klimaschutzes“ und den entsprechend vom Bund geforderten Mindestflächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Bevor nun die Regionalpläne in Kraft treten will die NRW-Landesregierung in dieser Übergangszeit verhindern, dass Windenergieanlagen außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete genehmigt werden – und zwar auch dann, wenn die zuständige Kommune das Windenergieprojekt pauschal ohne gewichtige Gründe ablehnt.

In den zurückliegenden Monaten haben Investoren und potentielle Betreiber für die Flächen außerhalb der bislang ins Auge gefassten Regionalplanflächen an die 1.000 Bauvorbescheidanfragen gestellt. Genau diesen Weg hatten viele Genehmigungsbehörden den Antragsstellern empfohlen – und sie, wenn die Gesetzesnovelle kommt, auf den Holzweg geschickt. „1.000 Windenergieanlagen könnten rechnerisch in etwa dem Stromverbrauch von vier Millionen Haushalten decken. Außerdem verbessert der preiswerte Windstrom die Wettbewerbsfähigkeit des Gewerbe- und Industriestandortes NRW. Das Verhalten NRWs setzt diese Perspektive zum jetzigen Zeitpunkt aufs Spiel“, verweist Vogel auf die Folgen.

Für den LEE NRW bedeutet die sich abzeichnende undifferenzierte Gesetzesnovelle einen Rückschritt für den zuletzt dynamischen Windenergieausbau im Land: „Die Gesetzesänderung auf Druck der NRW-Landesregierung hätte zur Konsequenz, dass es erneut zu einer pauschalisierenden unverhältnismäßigen Ablehnung von Genehmigungsanträgen kommt – egal ob das Windenergievorhaben fernab oder weniger Meter von der Linienziehung der Regionalplanung geplant ist“, so Vogel

Als Lösung für die verfahrene Situation drängt der LEE NRW auf eine ganz schnelle Verabschiedung der Regionalpläne. „Wir brauchen nicht nur ein zeitnahes Go, damit Kommunen und Planer wissen, woran sie sind, sondern auch Flächen, die für die Errichtung moderner, effizienter Windenergieanlagen geeignet sind“, insistiert LEE NRW-Vorsitzender Vogel.

Der Gesetzesentwurf suggeriert, dass die Regionalplanentwürfe bereits genügend planerische Grundlage für neue Windenergieprojekte bieten. Genau diesen Anforderungen wird das Gros der bislang vorliegenden Pläne jedoch bei Weitem nicht gerecht, da die Landesregierung keine verbindlichen Vorgaben für die Flächenausweisung gemacht hat. So weisen einige Regionalplanentwürfe aktuell Flächen aus, die auf Grund von Höhen- oder nicht beachteten Abstandsbeschränkungen keinen regulatorischen oder wirtschaftlichen Betrieb von Windenergieanlagen ermöglichen. In zwei Planungsregionen soll durch die Hintertür den umstrittene 1.000-Meter-Mindestabstand wieder eingeführt, den eine breite Mehrheit im Landtag 2023 abgeschafft hatte. Hans-Josef Vogel: „Es sind noch reichlich Korrekturen notwendig, die schnell kommen müssen, damit der Windenergieausbau im Land nicht an Fahrt verliert und die Landesregierung die eigenen Ziele für den Ausbau der Windenergie erreichen kann.“

Gesetzentwurf

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 27.1.2025
www.lee-nrw.de

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