Der Countdown hat begonnen. Nur noch neun Tage ist es möglich eine bis 31.12.2016 zugegangene Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Errichtung von Windenergieanlagen an das Anlageregister der Bundesnetzagentur zu melden. Letzter möglicher Termin dafür ist der 31.01.2017. Nur wer diesen Termin einhält, sichert sich die Möglichkeit noch die fortgeschriebene EEG-Vergütung bei einer Errichtung in den Jahren 2017 und 2018 zu nutzen. Wer den Termin versäumt, kann sich nur noch in Ausschreibungen um einen Zuschlag bemühen.
Es besteht die Möglichkeit mit einem bis 31.12.2016 genehmigten Projekt in Ausschreibungen zu gehen. Wer dies beabsichtigt, muss es der Bundesnetzagentur bis 28.02.2017 schriftlich mitteilen. Eine solche Entscheidung ist verbindlich.
Der Bundesverband WindEnergie stellt ausführliche Hintergrundinformationen zum EEG 2017 zur Verfügung:
- Ausschreibung für Windenergie an Land – Handreichung
- Bewertung des KWKG / EEG 2017 vom 16.12.2016 (Änderungsgesetz)
- Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften nach EEG 2017
- Referenzstandort und Referenzertrag (EEG 2017 Anlage 2)
- Stromsteuer und EEG
Quelle: BWE e.V., 23.1.2017
www.wind-energie.de
vgl. Bundesnetzagentur Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Windenergieanlagen an Land
vgl. Stichtage im EEG 2017 und Änderungen bei Bürgerenergiegesellschaften beachten
s. Eckpunkten zu Ausschreibungen Wind an Land fehlt Mittelstandkomponente