Neuer Vorschlag zum Weiterbetrieb von Ü20-Solaranlagen

Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Göppel sieht die Gefahr, dass Photovoltaik-Kleinanlagen künftig nicht mehr wirtschaftlich sind. Darum fordert er Erleichterungen.

Der Weiterbetrieb von Photovoltaik-Dachanlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung dient dem Klimaschutz und ist als Beitrag zur CO₂-freien Stromversorgung sinnvoll. Wenn die Anlagen jedoch alle energiewirtschaftlichen Regeln erfüllen und sämtliche Umlagen und Abgaben zahlen müssten, werde sei deren Betrieb bei der jetzigen Rechtslage zwangsläufig nicht wirtschaftlich, kritisiert Josef Göppel, ehemaliger CSU-Bundestagsabgeordneter und Aufsichtsratsvorsitzender der Genossenschaft Regionalstrom Franken. Darum hat Göppel einen Appell zum Weiterbetrieb von Post-EEG-Solarstromanlagen an die CDU/CSU-Mitglieder des Energieausschusses im Bundestag gerichtet.

300 € Minus im Jahr

Göppel zeigt darin auf, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage mit 7 kW Leistung rund 1300 € jährlich aufwenden müsste, wenn der von Wirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegte Entwurf zum EEG 2021 umgesetzt würde. Denn der Betreiber müsste ein intelligentes Messsystem anschaffen und den Strom über einen Direktvermarkter abgeben. Neben Kosten für Versichtung, Wartung und Reparatur sowie Vermarktungsprovision an den Stromhändler fällt auch noch die anteilige EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom an.

Würde er 3500 kWh Strom selbst verbrauchen und 3500 kWh zum Marktwert von 3 ct/kWh verkaufen, käme er auf Einnahmen von 980 €/Jahr. Es bleibt ein Defizit von über 300 € jährlich. Die Zahlen stammen aus Anlagen der Genossenschaft Regionalstrom Franken und vom Netzbetreiber N-Ergie Nürnberg.

Verstoß gegen EU-Vorgaben

„Bei dieser Ausgangslage wird die dezentrale Stromerzeugung im Gebäudebereich zum Erliegen kommen. Damit verstößt Deutschland gegen die EU-Energie-Richtlinie vom Dezember 2018, die alle Mitgliedstaaten zu einer nichtdiskriminierenden Förderung der Elektrizität aus erneuerbaren Quellen verpflichtet“, mahnt Göppel. Darum fordert er: „Wir brauchen eine klar durchschaubare Lösung, die den Kleinerzeugern nach der EEG-Förderung nur noch den aktuellen Marktwert sichert, sie aber auch nicht mit weiteren Abgaben und bürokratisch-technischen Auflagen belastet. Der entscheidende Hebel dafür ist eine allgemein gültige Vermarktungsregelung für Kleinmengen, die Provisionen an Vermarktungsfirmen erübrigt.“

Das könnte mit der Ausstellung von Regionalnachweisen durch die Netzbetreiber zum Preis von 0,1 Ct/kWh geschehen. In § 53b des EEG sei diese Möglichkeit jetzt schon vorgesehen.

Keine Umlagen für Kleinanlagen

Göppels konkrete Vorschläge:

  1. PV-Dachanlagen in der sonstigen oder einer vereinfachten Direktvermarktung sollen nach Abschluss der EEG-Förderung den jeweiligen Marktwert Solar (2019: 3,77 Ct/kWh) vergütet bekommen.
  2. Eigenerzeugte erneuerbare Elektrizität aus Anlagen bis 30 KW Leistung muss von Umlagen, Abgaben und Gebühren befreit sein.
  3. Das muss für Anlagen innerhalb und außerhalb der EEG-Förderung gleichermaßen gelten.
  4. Anlagen unter 7 KW können nach Aussagen mehrerer Regionalnetzbetreiber nach Standardlastprofilen an den Verknüpfungspunkten mit dem Ortsnetz zeitgenau gesteuert werden. Intelligente Messsysteme mit 1⁄4-h-Messung sind dafür nicht erforderlich.
  5. Herkunftsnachweise für CO₂-frei erzeugten Grünstrom aus Anlagen bis 30 KW Leistung sollen vom Umweltbundesamt ohne jährliche Gebühren ausgestellt werden.
  6. Die Richtlinie EU2018/2001 vom 21.12.2018 zur Förderung der Nutzung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen muss 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden.

Landwirte und andere Mittelständler betroffen

Die politische Auswirkung des Themas ist bei 1,7 Mio. Anlagen in Deutschland nicht gering: 62 % davon haben eine Leistung unter 10 kW. Sie müssen nach dem Ende der EEG-Förderung Umlagen und Abgaben wie Großerzeuger bezahlen. Bei Anlagen über 10 KW ist das Verhältnis von Aufwand und Ertrag noch ungünstiger, weil sie aufgrund größerer Dachflächen mehr Einspeiseüberschuss und relativ weniger vermiedenen Zukauf haben. „Davon ist der klassische Mittelstand betroffen: Landwirte, Handwerker, Einzelhändler, Gaststätten, Hotels, Praxen“, zählt Göppel auf.

Er fordert daher eine Änderung der nationalen Rechtsvorschriften, die der immer wieder betonten aktiven Bürgerbeteiligung gerecht werde. „Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf zum EEG ist davon weit entfernt! Aus ihm spricht eine durchgehende Abneigung gegen Eigenerzeugung und Selbstverbrauch“, sagt der Energieexperte. Die 18.400 Anlagen, die zum Jahreswechsel 2020/21 nicht wissen, wie es weitergeht, bezeichne das zuständige Ministerium als nicht systemrelevant für den Strommarkt. Deutlicher könne man die Verachtung für die kleinen Erzeuger nicht formulieren. Göppel: „Bei ihnen handelt es sich aber um die Pioniere, die in den 90er Jahren die Entwicklung der erneuerbaren Energien voranbrachten.“

Quelle: Topagrar.com, 10.09.2020

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