NEUER LANDESENTWICKLUNGSPLAN FÜR MEHR WIND- UND SOLARENERGIE

Für den Ausbau der Windenergie ist der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) zweifellos ein Fortschritt. Dennoch hält der Landesverband Erneuerbare Energien NRW einige Feinjustierungen für notwendig und unverzichtbar.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz der Bundesregierung verpflichtet Nordrhein-Westfalen, bis 2032 insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, dass die dafür notwendigen Flächenausweisungen bereits im kommenden Jahr abgeschlossen sein sollen. Das begrüßt der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) ausdrücklich.

„Es ist ein gutes Signal, dass diese Flächen im vorliegenden Entwurf zum Landesentwicklungsplan bereits sieben Jahren vor den Vorgaben der Bundesregierung ausgewiesen werden sollen“, betont LEE NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger. „Diese zusätzlichen Flächen sind die Voraussetzung dafür, dass die Landesregierung ihre eigenen Ziele für den Ausbau der Windenergie in dieser Legislaturperiode und darüber hinaus erreicht.“ Er gehört zu den Sachverständigen, den der Landtagsausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zur Anhörung über den vorliegenden LEP-Entwurf eingeladen hat.

Die konkrete Ausweisung der neuen Flächen hat die Landesregierung den sechs Planungsregionen übertragen. „Dieser dezentrale Ansatz hat sicherlich Vorteile, nach den ersten bislang vorliegenden Entwürfen in einigen Regierungsbezirken zeigt sich aber, dass es ein Fehler gewesen ist, keine einheitlichen Kriterien vorzugeben“, lautet das Zwischenfazit von Mildenberger. „So soll beispielsweise in den Planungsregionen Detmold und Arnsberg durch die Hintertür der 1.000-Meter-Mindestabstand zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen wieder eingeführt werden, den der Landtag im vergangenen Sommer erst abgeschafft hatte.“

Es gibt weitere Schwachstellen im vorliegenden LEP-Entwurf:

• Die Regionalpläne auf Basis der Vorgaben des LEP werden voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft treten. Bis dahin gilt für die Städte und Gemeinden, die Flächen zur Windenergienutzung ausweisen wollen, der im September 2023 veröffentlichte „Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit“. Dieser aus LEE NRW-Sicht „kontraproduktive und rechtswidrige“ Erlass erschwert allerdings die Genehmigung neuer Windenergieanlagen. Christian Mildenberger: „Deshalb werden in so manchen Kommunen in den kommenden Monaten keine neuen Anlagen genehmigt, was die Dynamik des Windenergieausbaus schwächt. Und das selbst dann, wenn die Kommune den Ausbau ausdrücklich unterstützt.“
• Im Gegensatz zu der ersten Version des LEP-Entwurfs aus dem vergangenen Sommer können Kommunen – anders als die Regionalplanungsbehörden – Windenergieanlagen nicht mehr in sogenannten Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) ausweisen. Christian Mildenberger: „Eine solche Einschränkung ist weder fachlich noch planungsrechtlich begründbar und reduziert die Möglichkeiten vor Ort, neue Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen.“
• Der vorliegende LEP-Entwurf nutzt weiterhin nicht das volle Potential, um solare Freiflächenanlagen zu errichten – was unverständlich ist. Gerade bei der Freiflächen-Photovoltaik hat NRW im Gegensatz zu einigen Bundesländern großen Nachholbedarf. Der aktuelle LEP-Entwurf lässt vor allem auf landwirtschaftlichen Böden mit einer gewissen Qualität nur noch sogenannte Agri-PV-Projekte zu. Christian Mildenberger: „Solche innovativen Vorhaben sind aufwändiger als herkömmliche Solaranlagen auf Freiflächen.“

Für den LEE NRW stimmt die „generelle Richtung im vorliegenden Entwurf für den Landesentwicklungsplan“, resümiert LEE-Geschäftsführer Christian Mildenberger. „Wir empfehlen der Landesregierungen aber einige Nachbesserungen, da sie sonst ihre eigenen Ziele beim Ausbau der Wind- und Solarenergie gefährdet.“

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 31.1.2024
www.lee-nrw.de

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