Neue Studien: Einstufiges Vergütungsmodell sichert ausgewogenen Windenergiezubau

Ab 2017 soll nach Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums die Vergütung für Windstrom nicht mehr gesetzlich definiert, sondern durch Ausschreibungen wettbewerblich ermittelt werden. Dann konkurrieren verschiedene Akteure in Bieterverfahren um die Förderung von Windenergieprojekten. Dieser Systemwechsel zur Ausschreibung verunsichert die Branche extrem. Die bundesweit unterschiedlichen meteorologischen Bedingungen lassen viele Windmüllerinnen und Windmüller in NRW befürchten, dass sie mit den windstarken Regionen auch bei kostenoptimierter Planung nicht mithalten können. „Ein guter Windenergiestandort zeichnet sich durch mehr aus als nur durch hohe Windgeschwindigkeiten. Der Beitrag von NRW zum Windenergieausbau war deshalb bereits in der Vergangenheit unverzichtbar und wird dies auch in Zukunft bleiben“, betont Umwelt- und Klimaschutzminister Johannes Remmel. Ein bundesweit verteilter Windenergieausbau reduziert den Netzausbau durch verbrauchsnahe Stromerzeugung, verstetigt die Stromerzeugung aus Wind, generiert Wertschöpfung vor Ort und sichert die Akzeptanz und die Akteursvielfalt der Windenergie.

„Der Landesverband Erneuerbare Energien lehnt Ausschreibungen als Instrument für die Förderung des Windenergieausbaus weiterhin ab. Kommt die Umstellung auf Ausschreibungen trotzdem, ist es umso wichtiger, dass wir eine Regelung zum Ausgleich der unterschiedlichen Windhöffigkeit bekommen, die einfach, manipulationssicher und chancengleich ist“, sagt Klaus Schulze Langenhorst, stellvertretender Vorsitzender des LEE NRW.

Das bisher im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verwendete Modell zum Ausgleich der unterschiedlichen Windhöffigkeit reicht allerdings nicht aus, um eine Chancengleichheit zu gewährleisten. Ohne eine Anpassung wird es daher zu einer einseitigen Förderung der Windenergie in windstärkeren Regionen und zu einer Ausgrenzung der Binnenlandstandorte kommen. Um einen ausgewogenen Ausbau auch im Binnenland zu ermöglichen, werden derzeit bundesweit verschiedene Möglichkeiten diskutiert.

Das Klimaschutz- und Umweltministerium NRW hat dazu gemeinsam mit dem LEE NRW ein Modell veröffentlicht. In diesem Modell entfällt die komplizierte und im Rahmen von Ausschreibungen mit zahlreichen Nachteilen und Schwierigkeiten verbundene zeitlich gestaffelte Vergütung. Stattdessen erhält jedes Windenergieprojekt über den gesamten Vergütungszeitraum den von ihm gebotenen Preis, der lediglich mit einem Faktor korrigiert wird, der die unterschiedliche Windhöffigkeit ausgleicht. Somit werden zielgerichtet und vollständig die unterschiedlichen meteorologischen Bedingungen ausgeglichen, während alle anderen projektspezifischen Kostenfaktoren dem Wettbewerb unterworfen werden. Das Modell gewährleistet damit zugleich Chancengleichheit und das durch die Ausschreibungen angestrebte Ziel der Kosteneffizienz.

Dies bestätigen jetzt auch eine Studie des DEWI und ein Gutachten des Leipziger Instituts für Energie, die der LEE NRW und das Klimaschutz- und Umweltministerium am 13. November 2015 veröffentlicht haben. „Die beiden aufeinander aufbauenden Gutachten zeigen nicht nur die Schwachpunkte des bisherigen Vergütungsmodells auf, sondern präsentieren zugleich Lösungen. Unser Modell besticht durch seine einfache Gestaltung und kann in dem anstehenden Ausschreibungssystem allen Akteuren auch unter wechselnden Marktbedingungen Sicherheit bieten, Projekte zu entwickeln. Und dieses bundesweit“, sagt Klaus Schulze Langenhorst.

 

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW), 13.11.2015
www.lee-nrw.de

vgl. zu Ausschreibungen: Korridore des EEG sind Systemfehler und lassen sich nicht ins Ausschreibungssystem übertragen

zum Windenergieausbau NRW: Mit neuem Erlass: Windenergieausbau in NRW muss jetzt kräftig an Fahrt aufnehmen