Die ab 2017 geplanten Ausschreibungen für die Windenergie an Land sind laut Bürgerwind-Experten ein großes Risiko für die Bürgerenergiewende. Das ist das Zwischenergebnis einer von der Stiftung Umwelt und Entwicklung und der Stiftung für Internationale Begegnung der Sparkasse in Bonn geförderten Studie, die die World Wind Energy Association (WWEA) und der LEE NRW am 26. Januar 2016 bei einem Symposium in Bonn vorgestellt haben. Danach erwarten die in der Studie befragten Bürgerwind-Experten nicht, dass der Umstieg von einer festen Vergütung auf Ausschreibungen im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit einer fairen Preissetzung einhergehen wird, die Kosten auf Dauer sinken werden oder dass ein wettbewerbliches Ausschreibungssystem die Akteursvielfalt der Energiewende bewahren kann. Entsprechend wird die Umstellung auf Ausschreibungen von allen befragten Akteuren negativ bis sehr negativ beurteilt, wohingegen die feste Einspeisevergütung als zentrales Kriterium für den bisherigen Erfolg der Bürgerenergie benannt wird.
„Diese Ergebnisse bestätigen die Haltung unserer Branche, dass Ausschreibungen der falsche Weg sind, um einen gleichermaßen günstigen und zielgerichteten Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben und dabei das Herzstück der Energiewende, die Akteursvielfalt, zu erhalten. Aber nur wenn viele Menschen an vielen Orten die Energiewende aktiv mitgestalten, kann sie gelingen. Deshalb wäre es ein desaströses Signal für die Energiewende, wenn Ausschreibungen ausgerechnet akzeptanzfördernde Bürgerenergieprojekte zukünftig verhindern“, warnte Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW.
Stefan Gsänger, Generalsekretär der WWEA, sagte: „Trotz des unbestreitbar großen Erfolgs von Einspeisetarifen sehen wir bedauerlicherweise derzeit einen gewissen internationalen Trend zu Ausschreibungssystemen, was gleichzeitig kleinere Akteure faktisch von den Märkten ausschließt. Dies wirkt sich jetzt schon des Öfteren negativ auf die Akzeptanz der Windenergie aus. Nicht nur in den sogenannten Entwicklungsländern stellen sich damit aber auch Verteilungsfragen: Wer profitiert eigentlich von der Nutzung des Windes? Hier müssen wir dringend darauf achten, dass alle Bürgerinnen und Bürger nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch profitieren und am Erfolg partizipieren können.“
Der LEE NRW forderte daher, unterstützt von WWEA, umfassende Änderungen an den derzeitigen Plänen für ein neues EEG 2016. Das aktuelle EEG-Eckpunktepapier sieht beispielsweise vor, dass nur Projekte kleiner als 1 Megawatt von der Ausschreibungsregel ausgenommen sind. Dies hätte jedoch für heutige Windenergieprojekte, bei denen bereits eine einzelne Anlage regelmäßig 2,5 Megawatt und mehr aufweist, praktisch keine Relevanz. „Wir brauchen für die kleineren Windenergieprojekte geeignete Ausnahmen von der Ausschreibungsregel“, forderte Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW. Bestärkt wird diese Forderung des LEE NRW durch die jüngste Aussage der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, wonach Ausnahmeregeln für Windenergieprojekte bis 18 Megawatt mit den EU-Beihilfeleitlinien vereinbar seien. Des Weiteren forderte der LEE NRW eine Anhebung des bisher geplanten garantierten Ausbauvolumens für die Windenergie von 2.000 Megawatt auf 4.400 Megawatt jährlich sowie eine faire Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns für einen deutschlandweit ausgewogenen Windenergieausbau.
Die Bürgerenergie ist zentraler Bestandteil der dezentralen Energiewende. Indem sich Bürgerinnen und Bürger auch finanziell direkt an Erneuerbare-Energien-Projekten beteiligen, stärkt die Bürgerenergie die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Des Weiteren leistet sie einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und ist Motor für Innovation und Fortschritt.
Weitere zentrale Zwischenergebnisse der heute vorgestellten NRW-Studie sind:
Der NRW-Windenergieerlass war auf Landesebene die Rahmenbedingung, die sich laut einer Mehrheit der befragten Experten positiv auf die Aktivitäten von Bürgerwindprojekten ausgewirkt hat.
Vor allem die regionale Stromvermarktung ist für Bürgerenergiegesellschaften in der Zukunft ein potenziell innovatives Geschäftsmodell. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen erschweren jedoch die Realisierung.
Weitere potenzielle Geschäftsfelder für Bürgerenergieprojekte sind Repowering, Energieeffizienz, Energiespeicherung oder Elektromobilität, wobei die Komplexität und die hohen finanziellen Hürden einer flächendeckenden Aufnahme dieser Aktivitäten momentan im Wege stehen.
Die Ergebnisse wurden in einer qualitativen Studie in Form von Experteninterviews und einem Online-Fragebogen erhoben. Ziel des in Bonn stattfindenden internationalen Symposiums zur Bürgerenergie ist es, die Zwischenergebnisse der Studie zu diskutieren und um weitere internationale Erfahrungen mit Bürgerenergieprojekten zu ergänzen. Die endgültigen Studienergebnisse werden im Februar 2016 veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW), 26.01.2016
www.lee-nrw.de
mehr zum Thema: BUND und BWE fordern weiteren dynamischen Ausbau erneuerbarer Energien und Erhalt der Bürgerenergie