Neue Förderung für private Solartankstellen

Das Bundesverkehrsministerium startet am morgigen Dienstag ein neues Förderprogramm mit Investitionszuschüssen für die Kombination einer Ladestation („Wallbox“) mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt im Grundsatz das neue Angebot, sieht aber Nachbesserungsbedarf in wichtigen Details. Er weist seit langem erfolgreich auf die sinnvolle Kombination der drei Energiewendetechnologien hin.

Nach einer im Frühsommer im BSW-Auftrag unter Immobilienbesitzer:innen durchgeführten YouGov-Repräsentativbefragung wollen sich zwei Drittel der Immobilieneigentümer:innen in Deutschland eine Solarstromanlage anschaffen, jede:r sechste bereits bis zum nächsten Frühjahr. Bei der Installation von Solarstromanlagen auf Eigenheimen zählen Solarbatterien inzwischen zum Standard (78 %) – immer häufiger wird die Solaranlage laut Umfrage auch mit einer Wallbox zum Laden von E-Autos kombiniert (48 %).

Eine typische 70 Quadratmeter große Solarstromanlage mit einer Nennleistung von 13 Kilowatt produziere nach BSW-Angaben im Jahr so viel Strom wie ein vierköpfiger Haushalt insgesamt verbraucht, um alle seine Energiebedürfnisse zu decken: Strom für den Haushalt, für bis zu 20.000 Kilometer Fahrt im E-Auto sowie Strom für die Wärmepumpe, um ein durchschnittlich gedämmtes Einfamilienhaus zu beheizen (vgl. Pressegrafik: https://bsw.li/46ce92Q).

„Die Solarstromanlage auf dem Dach, eine Solartankstelle vor der Haustür und ein Solarstromspeicher im Keller bilden ein Dreamteam. Bei der Wiederaufnahme der attraktiven Wallbox-Förderung künftig die Anschaffung einer Solaranlage und eines Batteriespeichers zur Voraussetzung zu machen, halten wir für richtig. Die mit der EEG-Vergütung kombinierbare Förderung ist finanziell attraktiv, weist allerdings leider ein paar Mängel auf, die hoffentlich bald behoben werden“, kommentiert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig das neue Förderangebot.

So empfiehlt der BSW, den vom Fördergeber geforderten Nachweis über das Vorhandensein eines E-Fahrzeuges erst nach Vorhabenende und nicht bereits bei Antragstellung erbringen zu müssen. Dadurch würden auch Personen einbezogen, die momentan über den Kauf eines E-Autos inkl. Energiesystem nachdenken und die Kaufentscheidung des E-Autos von einer Förderzusage abhängig machen.

Des Weiteren bemängelt der Branchenverband, dass Heimspeicher im Rahmen der Förderung nur mit Grünstrom beladen werden dürfen. Das schränke die Möglichkeit ein, Speicher zusätzlich zur Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Solarstroms auch netzdienlich zu nutzen. „Speichern zu verbieten, im Winter an einem virtuellen Kraftwerk teilzunehmen, ist in etwa so, als würde man Autofahrern untersagen, mit einem Navi zu fahren“, so Körnig. Er empfiehlt, Fachkreise bei der Entwicklung von Förderangeboten künftig frühzeitiger einzubinden und fordert schließlich, künftig auch Mietkonzepte von PV-Anlagen in der Förderung zweifelsfrei zu erfassen.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 25.9.2023
www.solarwirtschaft.de

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