Netzausbaubeschleunigungsgesetz schlägt Tür zur Sektorenkopplung zu – Bundesregierung muss zu geordneten Gesetzgebungsverfahren zurückfinden

Expansion of onshore wind energy in Germany in the first half of 2016

„Wir sind überrascht und enttäuscht, dass in letzter Sekunde und ohne fachliche Diskussion die Tür für die Sektorenkopplung durch eine kleine Änderung in einem wichtigen Teilbereich des Entwurfs zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz (Nabeg) zugeschlagen wurde. Dies widerspricht allen öffentlichen Ankündigungen der Bundesregierung und den Zielen der Koalition. Es gefährdet gute Projekte unserer Mitglieder zur sinnvollen Nutzung von Windstrom vor Ort. Der Bundesgesetzgeber torpediert damit zugleich die mittelständischen Unternehmen der Branche, welche die Sektoren Wärme, Mobilität und Industrie in die Energiewende einzubeziehen wollen“, kritisierte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

„Statt einen verlässlichem Rahmen für Sektorkopplung über P2X zu gewährleisten, schafft der jetzt vorliegende Gesetzestext (durch eine Neuregelung in Paragraph 118 EnWG) wichtige Grundlagen für die Umwandlung und Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich Wärme und Verkehr ab, indem sektorenübergreifende Technologien pauschal mit Netzentgelten belastet werden. Damit wird die sinnvolle Umwandlung von Windstrom in Wasserstoff, der anschließend direkt im Wärmebereich, dem Verkehrssektor oder in der Industrie verbraucht werden könnte, blockiert. Die Regelung wurde ganz offensichtlich selbst im zuständigen Ausschuss fachlich nicht ausreichend diskutiert. Auch die Verbände hatten keine Gelegenheit sich zu positionieren. Es wird erneut deutlich, dass die sprunghaften  und unter enormen Zeitdruck laufenden Gesetzgebungsprozesse einem durchdachten gesetzlichen Rahmen für die Energiewende massiv entgegenstehen. Wir brauchen wieder geordnete Verfahren in die sich die Verbände einbringen können und die im Bundestag wie Bundesrat eine ausführliche fachliche Beratung ermöglichen“, so Hermann Albers.

Der BWE sieht auch kritisch, dass mit dem Nabeg möglicherweise das Unbundling aufgeweicht wird. Auch dies würde den Mittelstand darin begrenzen, weiter aktiv an der Energiewende mitzuarbeiten. Der BWE befürchtet, dass ein Engagement von Netzbetreibern im Bereich von Power-to-Gas-Anlagen oder Speichern zu Marktverzerrungen im Bereich der Sektorkopplung führt und andere Marktakteure behindert. Die für eine Zulassung verantwortlichen Behörden der Bundesländer seien daher gefordert, die gesetzlichen Regelungen genau zu beachten.

Quelle: BWE e.V., 10.4.2019
www.wind-energie.de

s. NEUER REKORD: ERNEUERBAREN-ANTEIL AM STROMVERBRAUCH BEI 56,5 PROZENT

vgl. Leichte Nachbesserungen im Änderungsantrag zum Energiesammelgesetz

vgl. Bundesrat billigt Energiesammelgesetz

s. Das Energiesammelgesetz: Was ändert sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz?