Leichte Nachbesserungen im Änderungsantrag zum Energiesammelgesetz

Logo Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.„Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat sich in ihrem Änderungsantrag zum Energiesammelgesetz auf leichte, aber noch nicht ausreichende Verbesserungen geeinigt“, sagt Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Aus Sicht des BEE fehlen nach wie vor wichtige grundsätzliche Weichenstellungen.

Hier sei in erster Linie zu nennen, dass das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel, bis 2030 einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energie zu erreichen, nicht im Energiesammelgesetz enthalten ist – und damit auch keine Vorschläge, wie es zu erreichen ist. „Die Koalition verpasst die Chance, Planungssicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Andererseits ist klar, dass hierzu die Strukturwandel-Kommission noch maßgebliche Eckdaten liefern muss.“ Wichtig ist deshalb, dass die Koalition dies zügig in der angekündigten Arbeitsgruppe sowie in weiteren Schritten nachholt. Um die energiepolitischen und Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die Ausbaukorridore angehoben und der 52-GW-Deckel bei der Photovoltaik gestrichen werden, so Röttgen. Erneuerbare Energie benötige unter anderem bessere Möglichkeiten, in Konzepte vor Ort eingebunden zu werden und sie für Bürger und Gewerbe direkt nutzbar zu machen.

Die nun eingeführte Übergangsfrist bei der Kürzung der Solarförderung verschaffe den Betreibern nur etwas mehr Zeit; die Kürzungen fallen nur etwas weniger stark aus. Es sei unverständlich, warum die Potenziale der Photovoltaik nicht stärker genutzt werden. Im Bereich der Windenergie sei die bundeseinheitliche Regelung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung zu begrüßen. Nun sei es erforderlich, alle Systeme verfügbar zu machen.

Hinsichtlich der Innovationsausschreibungen gibt es mit dem Änderungsantrag keinen wirklichen Fortschritt. „In den Innovationsausschreibungen liegen gute Chancen, die aber mit dem derzeitigen Vorschlag zumindest für das Jahr 2019 nicht genutzt werden.“ Dies sollte in der zu erlassenden Verordnung für 2020 verbessert werden. Sie sollte so angelegt sein, dass netz- und systemdienliche Innovationen umgesetzt werden, zum Beispiel durch die Kopplung mehrerer Erneuerbare Energie-Technologien, Speichern und Power-to-X.

Bei der Bioenergie gibt es kleine Korrekturen zum Besseren. So soll es künftig zwei statt einer Ausschreibungsrunde geben, was zu kürzeren Wartezeiten führt. Darüber hinaus wird bei Anlagen zur Güllevergärung die Größenbegrenzung von installierter Leistung auf die Bemessungsleistung geändert. Damit können sie größer gebaut sowie flexibel betrieben werden, was der Bereitstellung von flexibler Leistung im Strommarkt zu Gute kommt.

Die Verlagerung des Einspeisemanagements in den Redispatch wird jetzt nicht im Energiesammelgesetz vorgenommen, sondern soll stattdessen im Rahmen der Netzausbaubeschleunigungsgesetz-Novelle erfolgen. Hierbei wird es wichtig sein, dass der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energie gewahrt bleibt und ausreichend transparent hergestellt wird.

Quelle: BEE e.V., 28.11.2018
www.bee-ev.de

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