Im Gesetzgebungsverfahren für das Erneuerbare-Energien-Gesetz sprechen sich die Bundesländer für umfangreiche Änderungen aus: Der LEE NRW begrüßt die Empfehlungen des Bundesrats und fordert die Parlamentarier des Bundestags auf, die Rahmenbedingungen des EEG stärker an die Klimaziele anzupassen.
Der Bundesrat hat deutliche Kritik am EEG-Entwurf der Bundesregierung geäußert: Neue Hindernisse und unzureichende Impulse für Erneuerbare Energien seien nicht mit den Klimazielen vereinbar. Die Länderkammer empfiehlt dem Gesetzgeber daher umfangreiche Änderungen. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) begrüßt die vom Bundesrat eingebrachten Empfehlungen und fordert abermals eine EEG-Novelle, welche die Ausbaupfade für Erneuerbare Energien an einem realistischen Bruttostromverbrauch ausrichtet sowie Lösungen für Weiterbetrieb und Repowering schafft.
Reiner Priggen (Dipl.-Ing.), Vorsitzender des LEE NRW: „So, wie der EEG-Entwurf jetzt ist, kann er nicht bleiben, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Die Bundesregierung unterschätzt den Bruttostrombedarf massiv. Es ist gut, dass der Bundesrat das auch noch einmal feststellt. Wenn wir 55 Prozent weniger CO2-Ausstoß bis 2030 noch schaffen wollen, geht das nur mit mehr Erneuerbaren Energien. Wir müssen das Ausbautempo also deutlich anziehen und dafür sorgen, dass kein Watt Erneuerbaren-Leistung verloren geht.“
Bereits in der Vergangenheit hat der LEE NRW kritisiert, dass die im EEG-Entwurf zugrunde gelegten Annahmen den Bedarf an Ökostrom drastisch unterschätzen, der für das Erreichen der selbstgesteckten Klimaziele notwendig ist. Insbesondere die zunehmende Elektrisierung der Sektoren Industrie, Verkehr und Wärme wird in Zukunft deutlich mehr Erneuerbare Energie notwendig machen als von der Bundesregierung aktuell einkalkuliert.
Zudem vermisst die Ökostrombranche nachhaltige Vorschläge dafür, wie der Weiterbetrieb von Erneuerbaren-Anlagen nach dem Ende des Förderzeitraums gestaltet werden kann. Ab dem Jahr 2021 endet jedes Jahr für tausende Ökostrom-Anlagen die EEG-Vergütung. Wenn Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht weiterbetrieben oder repowert werden können, droht allein in NRW der Ausfall von zwei Gigawatt Windleistung bis 2025 – das entspricht der Leistung von zwei Kohlekraftwerksblöcken. In Zeiten des Kohleausstiegs würde das dem vorgesehenen Ausstiegspfad und damit den CO2-Minderungszielen stark entgegenlaufen.
Quelle: LEE NRW, 6.11.2020
www.lee-nrw.de
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