Niedersächsisches Landeskabinett verabschiedet Flächenbedarfs- und Beteiligungsgesetz für Wind und Solarenergie
Das Niedersächsische Landeskabinett hat heute das geplante „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“, kurz Windenergiebeschleunigungsgesetz, vorgestellt. Das Gesetz regelt, wie das Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung in Niedersachsen umgesetzt werden soll. Es regelt auch Fragen der Raumplanung und der Bürgerbeteiligung bei Wind- und Solarenergieprojekten.
Kommunen müssen Flächenziele schnell umsetzen
Dazu Silke Weyberg, LEE-Geschäftsführerin: „Grundsätzlich begrüßen wir das Vorhaben der Landesregierung. Wir bedauern aber, dass die Kommunen die Flächenziele für den Ausbau der Wind- und Solarenergie nicht, wie im niedersächsischen Koalitionsvertrag vereinbart, bis 2026, sondern erst bis 2032 ausgewiesen haben müssen. So sieht es das Bundesgesetz vor. Unser Wunsch ist, dass die Kommunen die Flächen jetzt ausweisen, indem sie das Regionale Raumordnungsprogramm vorausschauend mit den für 2032 vereinbarten Flächenzielen ausgestalten.“
Ambitionierte Umsetzung der Bürgerbeteiligung
Weyberg weiter: „Der Kabinettsbeschluss sieht auch eine Bürgerbeteiligung für neue Wind- und Solarparks vor. Wir stehen zu den 0,2 Cent Akzeptanzabgabe pro Kilowattstunde an die Kommune pro geförderter EEG-Anlage. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber einen Strauß an Beteiligungsmöglichkeiten vorsieht, der den Kommunen angeboten wird. Damit wird aus unserer Sicht der Vielfalt der Projekte und der Unterschiedlichkeit der niedersächsischen Regionen Rechnung getragen.“
„Die Umsetzung ist allerdings ambitioniert. Wir werden das Land dabei unterstützen, die Überprüfung der Beteiligung möglichst schlank und unbürokratisch auszugestalten. Der Ansatz ist durchaus mutig und experimentell,“ so Weyberg abschließend.
Quelle: LEE Niedersachsen / Bremen e.V., 17.05.2023
www.lee-nds-hb.de
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